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Wohn- und Mietenpaket der GroKo: Gute Zeichen für den Wohnungsbau, schlechte Zeichen im Mietrecht

27.08.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

"Mit ihren Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland bringt die Bundesregierung einige Verbesserungen für mehr Mietwohnungsbau auf den Weg, für die sich die Wohnungswirtschaft in den vergangenen Wochen stark gemacht hat."

"Deutlich getrübt wird das positive Bild der Beschlüsse aber von weiteren Verschärfungen im Mietrecht, die nicht zu mehr bezahlbarem Wohnen führen werden, sondern nur zu mehr Verunsicherung und Belastungen im Mieter-Vermieter-Verhältnis", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zum gestern beschlossenen Wohn- und Mietenpaket von Union und SPD.

Ein wichtiger Schritt ist die Entscheidung der Koalitionspartner, die Regelungen der neu gefassten Verbilligungsrichtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu übertragen. "'Ohne Bauland nix los': Das Bereitstellen von mehr und günstigeren Baugrundstücken ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass mehr günstige Mietwohnungen entstehen können", erklärte der GdW-Chef. "Wenn weitere ungenutzte Flächen der Deutschen Bahn für den Wohnungsbau genutzt werden könnten, wäre das eine weitere gute Maßnahme." Ebenso positiv sei der Plan, zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen zur Verfügung zu stellen. Die Mittel dafür müssten dann aber auch tatsächlich gesichert werden. Änderungen im Baugesetzbuch zur Schließung von Baulücken und zur Außengebietsentwicklung könnten ebenfalls hilfreich sein.

"Die guten Maßnahmen im Bereich Bauen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die GroKo mit weiteren Verschärfungen im Mietrecht massiv über das Ziel hinausschießt und die Zukunftsfähigkeit des Mietens und Wohnens in Deutschland aufs Spiel setzt", kritisierte Gedaschko. Eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel ist eine bewusste Manipulation bei der Abbildung der Marktsituation. Wie eine weitere unnütze Mietpreisbremse wird dies am Ende dem Wohnungsmarkt und den Mietern sowie Vermietern nur schaden statt für mehr bezahlbares Wohnen zu sorgen. Die Mietpreisbremse selbst war ursprünglich als temporäres Instrument angelegt, nun wird sie doch verlängert, weil gleichzeitig nicht genügend Maßnahmen gegen Wohnungsmangel ergriffen wurden, wie eigentlich mit Einführung der Regelung beschlossen wurde. Positiv anzumerken ist hier immerhin, dass das Begründungserfordernis für das Einsetzen einer Verordnung erhalten bleibt, dafür hatte sich die Wohnungswirtschaft eingesetzt. Eine Ausweitung der Rückforderungsansprüche auf 30 Monate bringt allerdings unnötig den Rechtsfrieden in Deutschland in Gefahr. "Eine zeitliche Begrenzung auf ein Jahr hätte dem eigentlich richtigen Ziel gedient und wäre interessengerecht gewesen", sagte der GdW-Präsident.

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