08.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die Wohnungswirtschaft Deutschland.
„Das Wohngeld-Plus-Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Haushalte in der aktuellen Krisensituation weiter zu entlasten. Damit mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren, ist es richtig, den Empfängerkreis von Wohngeld auszuweiten. Dennoch darf das Gesetz nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern muss nachgebessert werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf für das Wohngeld-Plus.
Das Wohngeld muss an die jährliche Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. Ansonsten fallen zu viele Haushalte aus dem Wohngeld heraus. Ohne diese Dynamisierung werden dann gerade diejenigen benachteiligt, die nicht dauerhaft, sondern befristet beschäftigt sind und über ein schwankendes Einkommen verfügen. Die jährlich vorzunehmende Anpassung muss sich auch auf die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente beziehen.
„Entsprechend der Empfehlungen der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme muss die im Entwurf vorgesehene Heizkostenkomponente angesichts enorm steigender Heizkosten nochmals deutlich angehoben werden“, sagt Gedaschko.
Beim Heizkostenzuschuss sowie der Klimakomponente unterscheidet der Gesetzesentwurf nicht zwischen energetisch sanierten und energetisch nicht sanierten Gebäuden. Dadurch gibt es keinen Einsparanreiz, der in der aktuellen Krisensituation dringend erforderlich ist. Ein Konzept mit Sparanreizen wird es bis zum Inkrafttreten des Entwurfs nicht geben. Deshalb regt der GdW an, dass die Bundesregierung bis Februar 2023 einen Gesetzentwurf vorlegt, der Anreize zur Einsparung von Gas und Energie vorsieht.
„Nicht nur Wohngeldempfänger kommen angesichts der auch künftig dauerhaft hohen Heiz- und Energiekosten an ihre Grenzen. Auch für Haushalte ohne Anspruch auf Wohngeld oder andere soziale Leistungen sollte ein pauschalierter Heizkostenzuschuss eingeführt werden, der dieser Zielgruppe unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze zugutekommt“, sagt Gedaschko.
Die Verabschiedung eines Bundesgesetzes allein hilft den berechtigten Haushalten nicht weiter – es muss zügig Realität werden. Deshalb kommt es jetzt vor allem auf die Umsetzung an. Für die Ausweitung des Wohngeldes sind mehr Prüfungen durch die Wohngeldstellen notwendig, für die eine EDV-technische Unterstützung erforderlich ist. Dafür fehlt es derzeit aber an den notwendigen Schnittstellen und Programmen. Gebraucht werden außerdem fachlich geschultes Personal und eine Aufstockung der personellen Kapazitäten.
„Um das Wohngeld-Plus-Gesetz umsetzen zu können, brauchen wir daher dringend eine Digitalisierungsoffensive für die Wohngeldstellen und eine Beteiligung des Bundes an der Stärkung ihrer personellen und sachlichen Voraussetzungen“, sagt Gedaschko.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Bild: Christian Dubovan (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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