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Zollstreit mit den USA: EU darf sich nicht auf Trump-Niveau begeben

08.04.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh).

Im laufenden Handelsstreit mit der US-Regierung werden viele Forderungen als mögliche Antworten auf Trumps geplante Zölle aufgestellt, darunter auch einen Frontalangriff auf US-Digitalkonzerne.

Hierzu äußert sich bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer:

Mit Sorge sehen wir, dass die neue US-Regierung den freien Handel mit der EU durch Zölle belastet. Wir distanzieren uns aber von Forderungen, die den Zollstreit mit den USA mit der Durchsetzung europäischen Rechts gegen US-Digitalkonzerne vermischen wollen. Der DSA und DMA müssen bei Regelverstößen greifen – aber rechtstaatlich, nicht politisch motiviert. Die Folgen solchen Handelns wären unerwünscht. Unsere Rechtsstaatlichkeit würde leiden und das eigene Handeln wird angreifbar, wenn Rechtsinstrumente als Machtinstrumente missbraucht werden.

Bild: Leandro Barreto (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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