20.07.2017 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wir lernen früh, dass Wiederholungen schlecht sind. Inhaltliche Wiederholungen Repetitionen streichen wir deshalb aus unseren Texten. Schließlich müssen wir in einer E-Mail nicht mehrmals über das anstehende Meeting informieren – selbst für die vergesslichsten Kollegen und Kolleginnen dürfte eine Erwähnung genügen. Doch bei Wortwiederholungen zurückkehrenden Begriffen setzt oft ein anderer Reflex ein: Wir holen das Synonymwörterbuch hervor und suchen einen möglichst gleichwertigen Ersatzwort Ersatzausdruck.
Sie merken: Der obige Text liest sich mit Synonymen überarbeitet holprig. Der Lesefluss stolpert über "Repetitionen". Und ist "zurückkehrender Begriff" so treffend wie schlicht "Wortwiederholung"?
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Besonders auffällig wird die übertriebene Arbeit mit Synonymen, wenn Wörter ersetzt werden, die welche, weil sie so häufig vorkommen, beim Lesen kaum wahrgenommen werden. "Das" ist ein so kurzes und so häufig vorkommendes Wort, dass es nicht durch "jenes", "dieses" oder "welches" als Synonym ersetzt werden muss. So "verbesserte" Sätze lesen sich klobig und altmodisch. Wenn Ihnen zu viele "das"-Konstruktionen in Ihren Texten auffallen, lohnt es sich eher, Satzstrukturen umzubauen, um das Gesamtbild und den Klang des Textes aufzulockern.
Das kennt man auch von Romanen: Da sagen die Figuren Sätze plötzlich nicht mehr, sondern jubeln, schluchzen und säuseln sie. Was sorgsam dosiert besonders gut wirkt, erscheint übertrieben verwendet lachhaft.
Das Synonymwörterbuch ist natürlich nicht nutzlos, ganz im Gegenteil. Es kann uns helfen, ein treffenderes oder leichter verständliches Wort zu finden als das, das wir gerade verwenden. Es hilft bei Wortfindungsschwierigkeiten und erweitert das Vokabular. Schon Mark Twain, Autor, Satiriker und Gesellschaftskritiker, sagte: "Der Unterschied zwischen dem richtigen Wort und dem beinahe richtigen ist der gleiche wie zwischen einem Blitz und einem Glühwürmchen." Und wenn Ihr Blitz dort schon steht und Ihre einzige Alternative das Glühwürmchen ist, dann ist eine Wortwiederholung schon mal zu verschmerzen.
Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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