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Zweitbeschluss über Kostenverteilung gegen gerichtliche Entscheidung über Erstbeschluss?

24.08.2010  — none .  Quelle: none.

Nachträgliche Kostenverteilungsänderung?

In einer interessanten Entscheidung befasste sich das LG Itzehohe (veröffentlicht NZM 2010, 482) mit der Fragestellung eines Zweitbeschlusses und des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer zuvor ergangenen gerichtlichen Entscheidung zu einem Erstbeschluss.

Gegenstand war die Durchführung und Kostentragung einer Garagentorinstandsetzung, letzteres gehörte zum Gemeinschaftseigentum.

Die Gemeinschaft lehnte im Rahmen eines angefochtenen Erstbeschlusses es ab, das Garagentor zu Lasten der Gemeinschaft instand zu setzen. Im Prozess hierüber anerkannte allerdings die Gemeinschaft den Instandsetzungsanspruch zu ihrem Lasten. Später kam es zu einer Auseinandersetzung über die Kostentragung, insoweit wurde durch einen ergänzenden Zweitbeschluss geregelt, dass die Kosten für die durch die Gemeinschaft nun veranlasste Garagentorinstandsetzung dem Garagensondereigentümer abweichend vom allgemeinen Schlüssel im Hinblick auf § 16 Abs. 4 WEG zugeordnet werden sollten.

Der wehrte sich mit Erfolg hiergegen. Das LG kam wohl zu dem zutreffenden Schluss, dass er auf die Erstentscheidung vertrauen durfte, wenn es Sache der Gemeinschaft sei, das Garagentor instand zu setzen, es keine anderweitige Kostenregelung zu diesem Zeitpunkt gab, fielen auch die Kosten der Gemeinschaft zur Last.

Quelle: H. Musielack Rechtsanwalt, Fachanwalt
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