07.04.2025 — Von Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
© Verlag Dashöfer
Doch bevor wir auf die neuen Inhalte eingehen, folgt hier die Quintessenz aus unserem Artikel der letzten Woche: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 20.11.24 - VI R 21/22 klargestellt, dass die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeitende zur Sicherung der Unternehmensnachfolge nicht ohne weiteres zu lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Arbeitnehmenden führt.
Neben rein lohnsteuerlichen Fragestellungen sind auch weitere Aspekte wie z. B. der Betriebsausgabenabzug zu beachten. In diesem Zusammenhang können Rechts- und Beratungskosten in Zusammenhang mit der Übertragung von Geschäftsanteilen als nicht betrieblich, sondern als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst angesehen werden. Das bedeutet, dass Aufwendungen einer Gesellschaft in diesem Zusammenhang nicht als Betriebsausgaben zu qualifizieren sind. Darüber hinaus entfällt der umsatzsteuerliche Vorsteuerabzug.
Der Alleingesellschafter und beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer Ernie Erpel hat Geschäftsanteile in Höhe von 25 % unentgeltlich auf Rüdiger Ross übertragen. Bei Rüdiger Ross handelt es sich um einen Familienangehörigen und damit um eine nahestehende Person. Die Anteile der Gesellschaft befanden sich zunächst im Alleineigentum von Herrn Ernie Erpel.
Die Gesellschaft möchte die entsprechenden Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 25.000 Euro als Betriebsausgaben geltend machen. Ausweislich der Eingangsrechnungen handelt es sich bei den Aufwendungen um Kosten in Zusammenhang mit der Bewertung von Geschäftsanteilen, um die juristische Klärung schenkungssteuerlicher Fragen und die Klärung von Fragen im Rahmen der Unternehmensnachfolge, Aufwendungen mit Bezug auf die Erstellung des Schenkungsvertrags und den erforderlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
Bei Rüdiger Ross handelt es sich um eine nahestehende Person des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Nach § 4 Absatz 4 EStG liegen Betriebsausgaben vor, soweit es sich um Aufwendungen handelt, die betrieblich veranlasst sind. Nach gefestigter Rechtsprechung gilt das Veranlassungsprinzip. Danach sind die Aufwendungen von demjenigen zu tragen, in dessen Rechtssphäre sie verursacht werden. Bei einer schenkweisen und damit unentgeltlichen Übertragung von Geschäftsanteilen handelt es sich um einen Vorgang, der die private Lebensführung eines Gesellschafters und nicht die betriebliche Sphäre des Unternehmens betrifft.
Die unentgeltliche Übertragung der Geschäftsanteile auf eine nahestehende Person ist daher nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Daher gelten auch die entsprechenden Aufwendungen als nicht betrieblich, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis hervorgerufen.
Aufgrund der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt bei einer Kapitalgesellschaft stets eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, bei einem Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft eine Entnahme.
Leistungsbeziehungen zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern werden regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wenn sie unüblich sind und einem Fremdvergleich nicht standhalten. Das ist stets der Fall, wenn diese zwischen fremden Dritten in dieser Form nicht abgeschlossen worden wären. Hier übernimmt die Gesellschaft in wesentlichem Umfang Aufwendungen, die eigentlich der Gesellschafter zu tragen hätte. Darüber hinaus hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter Geschäftsanteile nicht unentgeltlich auf einen fremden Dritten übertragen, der keine nahestehende Person ist. In der betrieblichen Praxis ist daher stets eine einzelfallbezogene Überprüfung durchzuführen, ob ein Zusammenhang zwischen der Zuwendung des Arbeitgebenden und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmenden besteht. Diese Überprüfung sollte entsprechend dokumentiert werden.
Fußnoten
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?