28.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Mit 23,1 Millionen, übersteigt die Zahl der Steuerzahler, die Ihre Einkommenssteuer elektronisch erklären um 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das berichtet der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten der Finanzverwaltung. „Die Online-Steuererklärung macht weniger Aufwand, spart Zeit und schont die Nerven. Das scheint immer mehr Steuerzahler zu überzeugen“, sagt Bitkom-Steuerexperte Thomas Kriesel. „Das ELSTER-Projekt zeigt, wie Verwaltungsdienstleistungen erfolgreich digitalisiert werden können. Allerdings wird das komplexe deutsche Steuerrecht dadurch auch nicht einfacher.“ Bei Gewerbetreibenden akzeptieren die Finanzbehörden mittlerweile ausschließlich elektronische Steuererklärungen. Bei Privatpersonen ist das dagegen grundsätzlich keine Pflicht. Viele Steuerzahler lassen die Chance ungenutzt, sich Geld vom Staat zurückzuholen. 7,5 Millionen Arbeitnehmer geben keine Steuererklärung ab, obwohl im Durchschnitt eine Rückerstattung von 974 Euro zu erwarten ist (Stand: 2014).
Ab dem Steuerjahr 2018 haben alle Steuerpflichtigen zwei Monate länger Zeit für die Einkommenssteuererklärung. Die allgemeine Frist wurde bis Ende Juli verlängert. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat grundsätzlich bis zum 29. Februar 2020 Zeit. Allerdings steigt auch der Verspätungszuschlag, wenn die Frist überschritten wird. Die Strafgebühr orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer und beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat. Anders als bisher wird der Verspätungszuschlag automatisch festgesetzt.
Die Steuer kann elektronisch auf mehreren Wegen erklärt werden: Über „Mein Elster“ können Steuerdaten direkt im Browser und vollkommen papierlos abgegeben werden – das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung und postalische Authentifizierung, was mehrere Tage in Anspruch nimmt. Alternativ bietet das Online-Portal der Finanzverwaltung das Programm „ElsterFormular“ zum Download, mit dem die Steuererklärung offline bearbeitet und verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt werden kann. Zudem gibt es zahlreiche gewerbliche Software-Produkte, die eine elektronische Steuererklärung über die ELSTER-Schnittstelle zulassen. „Professionelle Steuer-Software bietet in der Regel mehr Komfort bei der Eingabe und gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen. Die Investition kann sich schnell rechnen“, sagt Kriesel.
Belege und separate Aufstellungen müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr an das Finanzamt versenden. Es reicht aus, wenn diese für mögliche Rückfragen aufbewahrt werden. Denn die meisten für die Besteuerung wichtigen Nachweise werden von Dritten, etwa Arbeitgebern, Banken und Sozialversicherungen, in digitaler Form an die Finanzverwaltung übermittelt und können automatisch in die Steuererklärung übernommen werden. Damit ist die Bearbeitung der Steuererklärung in der Regel durchgängig elektronisch und automatisch möglich. „Allerdings sollten die Steuerpflichtigen die Angaben in der Steuererklärung, insbesondere die von Dritten übermittelten Daten, sorgfältig überprüfen. Denn die nachträglichen Korrekturmöglichkeiten sind beschränkt“, empfiehlt Kriesel.
Um die Digitalisierung der Verwaltung und öffentlicher Dienstleistungen zu beschleunigen, findet vom 22. bis 24. Oktober 2019 die Smart Country Convention statt. Sie wird vom Digitalverband Bitkom in Zusammenarbeit mit der Messe Berlin durchgeführt. Das dreitägige Event bringt alle relevanten Vertreter von Verwaltungen, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden und Wissenschaft zusammen. Die Smart Country Convention ist eine Kombination aus Kongress, Workshops, Weiterbildungsveranstaltungen und Ausstellung. Dabei geht es sowohl um die digitale Verwaltung als auch um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Sicherheit, Abfall, Wasser, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Sie richtet sich ebenso an den Bund wie an Vertreter von Ländern, Städten und Gemeinden. Weitere Informationen gibt es unter www.smartcountry.berlin.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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