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'Gesundheit ist Voraussetzung für längeres Arbeiten'

15.10.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Im November 2010 erschien der erste Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Anknüpfend daran legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nunmehr den dritten Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt" vor.

Er widmet sich dem Thema "Länger gesund arbeiten" und bietet zudem aktualisierte statistische Daten zur Beschäftigungssituation Älterer.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
Deutschland im demographischen Wandel steht vor der Herausforderung, seinen Wohlstand mit einer älter werdenden Bevölkerung zu sichern. Die deutsche Wirtschaft kann international nur stark bleiben, wenn wir mehr in die Gesundheit der älteren Beschäftigten investieren und durch Prävention längeres Arbeiten möglich machen. Damit mehr Menschen bis zur Rente und darüber hinaus gesund, motiviert und leistungsfähig bleiben können, müssen wir das Augenmerk stärker auf den psychischen Arbeitsschutz richten. Die Ursachen für Stress und Burnout sind so vielfältig wie die deutsche Wirtschaft. Deshalb stehen gemeinsam mit der Politik die Arbeitgeber und Gewerkschaften an vorderster Front in Verantwortung. Die Zahlen zeigen, dass Ältere die Gewinner am Arbeitsmarkt sind. Aber wir müssen die Rahmenbedingungen für längeres Arbeiten noch weiter verbessern. Gesundheit ist Voraussetzung für längeres Arbeiten. Wie weit wir sind und wie wir weiterkommen, zeigt der Fortschrittsreport.

Der dritte Fortschrittsreport "Altersgerechte Arbeitswelt" zeigt:

  • Gesundheit und Arbeitsschutz haben sich deutlich verbessert:
    • Ältere sind heute im Durchschnitt gesünder als früher: Am meisten haben sich die Werte für die 58- bis 63-Jährigen und 64- bis 69-Jährigen verbessert.
    • Die Zahl der Arbeitsunfälle ist seit langem rückläufig: Vor 50 Jahren gab es alleine in den alten Bundesländern fast drei Mal so viele wie heute in ganz Deutschland.
    • Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage der gesetzlich Krankenversicherten ist seit Anfang der 1980er Jahre deutlich zurückgegangen. Der Rückgang ist besonders ausgeprägt bei Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf- und des Muskel-Skelettsystems.
  • Aber während physische Erkrankungen an Bedeutung verlieren, rücken psychische Leiden zunehmend in den Fokus:
    • Psychische Erkrankungen mindern das Leistungsvermögen der Beschäftigten, verursachen inzwischen etwa 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage und stellen mittlerweile die häufigste Frühverrentungsursache dar.
    • Im Jahr 2011 entfielen etwa 59 Millionen Krankheitstage auf psychische Erkrankungen und Verhaltensstörungen, rund 10 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
    • Allein für das Jahr 2011 werden die Kosten des Produktionsausfalls aufgrund psychischer Erkrankungen auf knapp sechs Milliarden Euro geschätzt, die verursachten Krankheitskosten fast auf das Fünffache.
  • Gut gestaltete Arbeit trägt zur psychischen Gesundheit und zur Motivation bei. Merkmale gut gestalteter Arbeit sind z.B.:
    • Handlungsspielraum, um z. B. Arbeitsabläufe, Arbeitsweisen, Arbeitsmittel oder zeitliche Abfolgen zu gestalten,
    • Kommunikation und Kooperation, um Entscheidungen transparent zu machen, wichtige Informationen weiterzuleiten oder Rückmeldung zu geben,
    • geeignete Arbeitszeitgestaltung, um Über- oder Mehrbelastungen zu vermeiden,
    • Qualifikation: Gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besser und weniger gestresst,
    • mitarbeiterorientierte Führung und soziale Unterstützung: Sie steigern die Motivation der Beschäftigten, schaffen ein angenehmeres Betriebsklima und helfen, Konflikte oder übermäßige psychische Belastung frühzeitig zu erkennen.
  • Es gibt eine Reihe praktischer Hilfen und Institutionen zur Unterstützung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb sowie zum Umgang mit arbeitsbedingtem Stress:
    • Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine auf Dauer angelegte konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Sie wird von den Sozialpartnern unterstützt und kooperiert mit vielen weiteren Stellen. Kernaufgaben sind: gemeinsame Arbeitsschutzziele und vorrangige Handlungsfelder festschreiben, Landesbehörden und Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe aufeinander abstimmen, Vorschriften und Regeln formulieren (www.gda-portal.de).
    • Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat u. a. die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und dabei auch den Ursachen arbeitsbedingter Gefahren für Leben und Gesundheit nachzugehen. Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen. Die DGUV ist zudem einer der Träger der Rehabilitation (www.dguv.de; www.praevention-arbeitswelt.de).
    • Die gesetzlichen Krankenkassen erbringen Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und erheben die gesundheitliche Situation von Versicherten im Betrieb einschließlich der Risiken und Potenziale. Sie machen zudem Vorschläge zur Verbesserung und arbeiten dabei mit den Trägern der Unfallversicherung zusammen (www.gkv-spitzenverband.de).
    • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen berät (www.baua.de).
    • Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Stelle des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten bio-medizinischen Forschung (www.rki.de).
  • Die Entwicklung der Beschäftigung Älterer ist weiter auf Erfolgskurs:
    • Mittlerweile sind 62 Prozent der 55- bis 64-Jährigen erwerbstätig, ein auch im EU-Vergleich weit überdurchschnittlicher Wert.
    • Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen hat sich von 19,6 Prozent im Jahr 2000 auf 46,5 Prozent im Jahr 2012 mehr als verdoppelt, ein Plus von 27 Prozentpunkten. Bei den 20- bis 54-Jährigen betrug das Plus 3,1 Punkte.
    • Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre hat sich seit 2005 verdoppelt, auf zuletzt 1,5 Millionen.
    • Die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen hat sich von 11,4 Prozent im Jahr 2000 auf 29,8 Prozent im Jahr 2012 erhöht, ein Plus von 18,4 Prozentpunkten. Zum Vergleich: In der Altersgruppe 20 bis 54 Jahre betrug das Plus in derselben Zeit zwei Punkte.
    • Gegenwärtig gehen die Versicherten mit durchschnittlich 64 Jahren in die Altersrente, mehr als die Hälfte aller Frauen und Männer sogar mit 65 Jahren und älter.

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