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Ab 31.8.13 will es das Finanzamt genau wissen

04.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Günter Zielinski.

Als selbstständiger Unternehmer ist man bereits seit Januar 2013 dazu verpflichtet, die jährliche betriebliche Steuererklärung, die Umsatz- und Vorsteueranmeldungen sowie alle übrigen Mitteilungen an das zuständige Finanzamt mittels elektronischer Daten zu übermitteln. Dafür ist eine elektronische Signatur notwendig.

Dieser Aufforderung sind bisher noch nicht alle Unternehmer nachgekommen, sodass die Finanzbehörde eine Übergangsfrist für das ELStAM eingeführt hat. Bis zum 31.08.13 besteht dann noch die Möglichkeit, die Daten ohne Signatur zu übermitteln. Über die elektronische Signatur und die Fristverlängerung informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Signatur bald ein Muss

Die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerungen und Lohnsteueranmeldungen ist ab dem 31.08.2013 nur noch dann möglich, wenn die Sicherheit der eindeutigen Zuordnung des Absenders gewährleistet ist. Das wird durch eine elektronische Signatur möglich. Trotzdem das Finanzamt ausreichend informiert hat und eigentlich jeder Bescheid wissen sollte, haben sich noch nicht alle auf dem Elster-Portal registriert und ein entsprechendes Zertifikat angefordert. Die Reaktion der Finanzbehörden: Es gilt eine Übergangszeit bis zum 31. August. Auch ohne Authentifizierung ist die Übermittlung dann noch möglich. Dennoch sollten Unternehmer die Zertifizierung schnellstmöglich sicherstellen, denn ab August ist sonst keine Übertragung der Anmeldungen und Erklärungen mehr möglich. Die Anmeldung funktioniert ganz einfach. Nach einer Registrierung auf dem Portal elsteronline.de erhalten die Unternehmer postalisch einen Code. Dieser dient der Authentifizierung im Portal. Ist der Schritt abgeschlossen, kann die Übermittlung ordnungsgemäß erfolgen.


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