21.11.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: deinBalkon.de GmbH.
"Ein Balkon ist für viele Menschen ein kleines Stück Freiheit, doch diese Freiheit hat ihre Grenzen. Bevor man investiert und dekoriert, sollte man unbedingt klären, was erlaubt ist und was nicht", sagt Romy Bühner-Pohle, Geschäftsführerin der deinBalkon.de GmbH. Sie weiß, worauf Mieter vor dem Anbau achten sollten und verrät nachfolgend, was Mietern erlaubt ist und was nicht.
Welchen Wert ein Balkon hat, verstehen wohl die Menschen am besten, die selbst keinen haben: Er ermöglicht es, jederzeit die Grenzen der eigenen vier Wände zu verlassen und dennoch privat zu sein, ermöglicht Abende unter dem Sternenhimmel oder einen tiefen Atemzug frischer Luft nach einem Sommergewitter. Anders ausgedrückt erhöht er die Lebensqualität enorm. Das wirkt sich auch auf die Beliebtheit der dazugehörigen Immobilie aus. Wohnungen mit Balkon haben eine 80 Prozent höhere Vermietbarkeit als solche ohne - das sollte jeden Vermieter von einem Anbaubalkon überzeugen.
Ein Anbaubalkon zählt entweder als bauliche Veränderung oder als Modernisierung. Die Kosten müssen in beiden Fällen deshalb vom Vermieter getragen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Anbaubalkon indirekt vom Mieter finanziert wird, nämlich dann, wenn der Vermieter nach der Montage eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung durchführt. Doch auch dann sind gesetzliche Vorgaben, etwa Ankündigungsfristen, einzuhalten.
Abgesehen davon handelt es sich bei einem Anbaubalkon um eine Veränderung der Mietsache, es sollte also immer der dazugehörige Mietvertrag und das Mietrecht berücksichtigt werden. Außerdem müssen Nachbarschaftsrechte gewahrt werden, etwa Mindestabstände. Handelt es sich bei der Mietwohnung um einen Teil einer Eigentümergemeinschaft, muss deren Zustimmung zum Balkonanbau eingeholt werden. Das bedeutet, mindestens 51 Prozent der Eigentümer müssen dafür stimmen.
Ein sinnvolles Vorgehen ist der Zusammenschluss mehrerer Mieter, die dann gemeinsam zur Hausverwaltung gehen. Diese trägt das Anliegen anschließend der Eigentümergemeinschaft vor. Durch die Umlegung der Kosten auf die Mieter profitieren beide Parteien vom Balkonanbau: die Eigentümer, weil ihre Immobilie aufgewertet wird, und die Mieter, weil sich ihre Lebensqualität erhöht.
Wenn feststeht, dass die Mietwohnung einen Anbaubalkon bekommen soll, muss geklärt werden, welche Wünsche auf beiden Seiten bezüglich Lage, Größe und Optik bestehen. Es empfiehlt sich, dass dazu Mieter und Eigentümer zusammenkommen und ihre Vorstellungen konstruktiv besprechen. Anschließend muss in den meisten Fällen ein Bauantrag gestellt werden. Tatsächlich hängt es vom Bundesland und sogar der Kommune ab, ob dies notwendig ist. Auskunft erteilt in jedem Fall das zuständige Bauamt. Für den Bauantrag selbst ist neben der Baubeschreibung und der Bauzeichnung noch ein amtlicher Lageplan und die Berechnung der Statik des Balkons notwendig. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, können die Details gemeinsam mit dem Unternehmen, das den Balkonanbau vornimmt, geplant werden. Erst jetzt geht es beispielsweise um das Material oder das Geländer. Im Anschluss erfolgen Bestellung, Lieferung und Montage des Balkons.
Bild: Brandon Griggs (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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