27.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU).
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ruft das Land Hessen auf, sich in den noch bis morgen dauernden Bund-Länder-Gesprächen energisch für eine Abschaffung des "Bürokratiemonsters Gelangensbestätigung" einzusetzen. Laut neuem Umsatzsteuerrecht werden Exportfirmen bei Lieferungen innerhalb der EU künftig nur noch dann von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie eine vom Kunden unterschriebene Empfangsbescheinigung - die sog. "Gelangensbestätigung" vorweisen. Bis Donnerstag tagen die Umsatzsteuerreferenten von Bund und Ländern.
"Diese neue Vorschrift ist in der Praxis nicht umsetzbar! Kein anderes Bürokratiethema hat in den letzten Wochen und Monaten quer durch alle Exportbranchen größeren Unmut in den hessischen Unternehmen hervorgerufen", sagte der VhU-Hauptgeschäftsführer Volker Fasbender und erläuterte: "Bei mehr als 500 Mio. Einzelsendungen ins EU-Ausland pro Jahr und einem Mehraufwand von 5 bis 10 Euro pro Sendung entstehen den deutschen Unternehmen Bürokratiekosten von 2,5 bis 5 Mrd. Euro im Jahr. Für die exportstarken hessischen Betriebe befürchte ich Mehrkosten von mehr als hundert Millionen Euro im Jahr." Die von der Politik zu Recht genannten Ziele einer verbesserten Kontrollmöglichkeit der Finanzverwaltung und eine erleichterte Nachweisführung der liefernden Unternehmen würden so nicht erreicht.
Der Vorsitzende des Landesverbands Mitte des Verbands Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Stefan Munsch, sagte: "Das Unverständnis über Sinn und Zweck dieser Maßnahme mischt sich mit Ohnmacht wegen der Unmöglichkeit, diese Regelungen in der betrieblichen Praxis umzusetzen. Das Ganze schlägt um in Wut, wenn uns, den Unternehmen, dann auch noch vorgehalten wird, die Wirtschaft selbst habe dies doch so gewollt. Niemand in der Wirtschaft, - ausdrücklich niemand! - hat dieses Verfahren angeregt!"
Holger Kimmes, Personalvorstand der Adam Opel AG in Rüsselsheim, bekräftigte die Kritik: "Wegen unterschiedlichster Versendungsfälle, Reihengeschäften und vom Abnehmer abweichenden Warenempfängern führt die Gelangensbestätigung zu unnötig hohen organisatorischen und finanziellen Lasten für Exporteure." Er schlägt vor, die Muss-Vorschrift wieder in eine Sollvorschrift zu verändern.
Holger Weidmann, geschäftsführender Gesellschafter der Krautzberger GmbH in Eltville am Rhein, die seit 110 Jahren Anlagen und Geräte für die Oberflächentechnik herstellt und 70 Mitarbeiter beschäftigt, ergänzte: "Ich befürchte bei der Gelangensbestätigung, dass die Kosten pro Lieferung durchschnittlich 10 Euro betragen. Für Lieferungen mit einem Warenwert von 100 Euro ist dies unverhältnismäßig hoch."
Die novellierte Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) ist seit 01.01.2012 in Kraft. Laut UStDV muss die Gelangensbestätigung umfassen: Name und Anschrift des Abnehmers, Menge des Liefergegenstandes, handelsübliche Bezeichnung, Fahrzeug-ID-Nummer, Ort und Tag des Erhalts bzw. des Endes der Beförderung des Gegenstandes, Ausstellungsdatum der Bestätigung, Unterschrift des Abnehmers.
Auf Druck der Wirtschaftsverbände und Kammern wurde eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum bis 30. Juni 2012 verlängert. Derzeit stimmen Bund und Länder ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums ab, um eine praxisgerechte Lösung zu ermöglichen.
Quelle: Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU)
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