04.04.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: SH C - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
„Im Lauf der letzten Jahre haben Gesetzesänderungen immer mehr Behörden und andere Institutionen verpflichtet, jedes Jahr Daten über gezahlte Leistungen und andere steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden“, erläutert Diplom-Betriebswirtin Andrea Rauscher, Steuerberaterin bei der Münchner Kanzlei SH+C. Die Meldepflichten sind mittlerweile so zahlreich, dass man leicht den Überblick verlieren kann. Welche öffentlichen Institutionen inzwischen regelmäßig elektronisch Daten an die Finanzbehörden melden, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage aus dem Bundestag hervor (BT-Drucksache 17/8405):
„Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, weil sie nur öffentliche Institutionen umfasst. Natürlich bekommt die Finanzverwaltung auch noch andere Daten von anderen Stellen geliefert“, erläutert SH+C-Steuerexpertin Rauscher. Dazu gehören zum Beispiel die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die Daten über einen bei der Bank beauftragten Freistellungsauftrag.
Außerdem ist absehbar, dass die Liste bald noch länger wird. „So sollen die Banken ab 2013 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhand der Steueridentnummer des Kapitalanlegers dessen Kirchensteuerpflicht abfragen können und dann die Kirchensteuer automatisch einbehalten“, gibt Steuerberaterin Andrea Rauscher einen Ausblick auf weitere geplante Maßnahmen zum elektronischen Austausch von Steuerdaten.
Quelle: SH+C – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, München – Regensburg – Dachau
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