23.02.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbes, Felix Pakleppa, warnt davor, den Mittelstand beim Vergaberecht auszuschließen:
„Für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist es unverzichtbar, kleine und mittlere Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge umfassend mit einzubeziehen. Deshalb Hände weg vom Grundsatz der Losvergabe. Ohne Losvergabe wären kleine und mittleren Bauunternehmen von öffentlichen Aufträgen praktisch ausgeschlossen. Das kann keiner wollen und das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht. Ohne Einbindung des leistungsstarken heimischen Mittelstands und seiner qualifizierten Beschäftigten gibt es nicht genügend Wettbewerb und ausreichende Qualität für die vor uns liegenden Herausforderungen.“
Dass Regelungen für öffentliche Bauaufträge auch weiterhin in der VOB/A mit allen Beteiligten getroffen werden, ist für den Hauptgeschäftsführer besonders wichtig. Gerade mit Blick auf die immensen Bauaufgaben im Wohnungsbau und bei der Infrastruktur, die ohne den Mittelstand nicht zu bewältigen sind.
Pakleppa sieht in den nächsten Jahren viel Arbeit auf die öffentliche Hand zukommen: „Veränderungen im Vergaberecht können nur dann erfolgreich sein, wenn öffentlichen Auftraggebern ausreichende personelle und sachliche Mittel zur Verfügung stehen. Das gilt zum einen bei den immer wichtiger werdenden digitalen Vergabeverfahren. Aber auch um endlich eine bundesweite Datenbank für sämtliche öffentlichen Ausschreibungen einzurichten, braucht es mehr Personal in den Verwaltungen“, so der Hauptgeschäftsführer abschließend. „Wenn diese Datenbank einmal liefe, wäre das ein Riesenfortschritt für das Bauen in Deutschland.“
Bild: energepic.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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