20.08.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PwC.
Nach Betriebsprüfungen müssen Unternehmen in Deutschland regelmäßig Steuer nachzahlen. Dies ist eines der erwarteten Ergebnisse der Studie „Betriebsprüfung 2018“, die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) erstellt hat. Da die Herausforderung steigt, neue Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis korrekt anzuwenden, hat PwC die Vorgängerstudie von 2015 aktualisiert. Die Untersuchung beleuchtet aktuelle Prüfungsschwerpunkte der Betriebsprüfung. PwC hat dafür in einer groß angelegten Studie Steuer- und Finanzexperten aus mittelständischen (bis 500 Mitarbeiter) und größeren Unternehmen (2.000 und mehr Mitarbeiter) aus ganz Deutschland befragt.
Betriebsprüfungen dienen dazu, die rechtmäßige Steuer zu erheben. Allerdings führen sie regelmäßig zu erheblichen Mehrbelastungen für Unternehmen, teils in Millionenhöhe. Die Studie untermauert damit Beobachtungen aus der Praxis. Im Schnitt müssen demzufolge drei von vier Unternehmen Mehrbelastungen nach beendeter Prüfung stemmen.
Außerdem belegt die Studie, dass das Klima bei der Betriebsprüfung insgesamt rauer wird. Im Vergleich zur Betriebsprüfungsstudie von 2015 ist dies eine deutliche Verschlechterung. Damals beschrieben noch 49 Prozent als „freundschaftlich-entspannt“.
„Insbesondere bei den Ertragssteuern beschäftigt sich die Betriebsprüfung häufig mit Standardthemen.“ sagt Dr. Arne Schnitger, Partner und Steuerberater bei PwC in Deutschland.
Rückstellungen sind dabei das Thema mit der größten Relevanz bei der Prüfung. Auch die Bewertung von Anlage- oder Umlaufvermögen führt der Studie zufolge häufig zu Anpassungen.
Signifikant gestiegen ist die Relevanz der Umsatzsteuer. Sagten in der Vorgängerstudie von 2015 noch 40 Prozent der befragten Unternehmen, dass es bei ihnen eine oder mehrere Betriebsprüfungen mit Umsatzsteuerbezug gegeben habe, bestätigten dies bei der aktuellen Befragung insgesamt 72 Prozent. Damit bekräftigt die Studie die Wahrnehmung aus Berater- und Unternehmenssicht.
Ein weiteres Studienergebnis: Die Prüfung der Umsatzsteuer erfolgt inzwischen häufiger „systemisch“ – nur noch 21 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, mittels Belegprüfung geprüft worden zu sein. „Der Rückgang der Belegprüfung ist ein klares Indiz dafür, dass die deutsche Finanzverwaltung die Digitalisierung der Umsatzsteuer und ihrer Prüfung forciert“, sagt David Koisiak, Senior Manager Indirect Tax bei PwC in Deutschland. Allerdings seien, so die Studienautoren, die Entwicklungen im Ausland bereits weiter. Dort gehörten Real Time Reporting, Standardformate für Buchhaltungsdaten (SAF-T) sowie verpflichtende elektronische Rechnungsstellungen und deren Meldung innerhalb weniger Tage inzwischen schon häufig zu den Standardanforderungen. Inwieweit solche Anforderungen künftig auch in Deutschland umgesetzt werden, sei derzeit noch nicht absehbar.
Verrechnungspreise bleiben ein wesentlicher Prüfungsschwerpunkt. Sie führen in den meisten Prüfungen zu wesentlichen Mehrbelastungen und begründen über die Hälfte der Mehrbelastungen in Betriebsprüfungen.
„Im Westen der Republik führen Verrechnungspreisthemen in Betriebsprüfungen häufiger zu Mehrbelastungen als in anderen Regionen.“ so Dr. Roman Dawid, Partner Transfer Pricing bei PwC in Deutschland.
Dabei sind Dienstleistungsverrechnung und Umlagen nach wie vor die am häufigsten aufgegriffenen Verrechnungspreisthemen. Angesichts der neuen Verwaltungsgrundsätze zu Umlageverträgen wird die Prüfung von Kostenumlagen zukünftig noch weiter zunehmen. An zweiter Stelle als Grund für Mehrbelastungen bei den Verrechnungspreisen stehen Immaterielle Wirtschaftsgüter. Insbesondere Dachmarken sind hier im Fokus. Durch die Änderungen des Base-Erosion-and-Pofit-Shifting (BEPS)-Projekts der OECD wird die Aufmerksamkeit der Betriebsprüfung auf die Immateriellen Wirtschaftsgüter steigen.
In den meisten Betriebsprüfungen wird die Dokumentation der Verrechnungspreise geprüft. Dabei zeigt die Studie, dass externe Unterstützung bei der Erstellung der Dokumentation zu mehr Rechtssicherheit führt.
Schließlich bestätigt sich das Ergebnis der Vorstudie, dass die Mehrzahl der Unternehmen eine resultierende Doppelbesteuerung als Ergebnis der Betriebsprüfung lieber hinnimmt statt Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch zu nehmen.
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