27.03.2012 — none . Quelle: Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig, Mannheim.
Zu den Bewirtungskosten zählen alle Kosten, die bei einem geschäftlichen Termin durch eine Bewirtung anfallen. Das können beispielsweise Besprechungen mit Bestandskunden sein oder aber auch Termine zur Neukundengewinnung. 70 Prozent der Bewirtungskosten sind steuerrechtlich als Betriebsausgaben absetzbar. Die Bewirtungskosten sind nur dann abzugsfähig, wenn die Bewirtung aus rein betrieblichem Anlass stattfindet und dem Finanzamt ein entsprechender Bewirtungskostennachweis sowie eine Bewirtungskostenrechnung vorliegen.
Folgende Angaben muss ein Bewirtungskostennachweis enthalten
Anforderung an die Rechnung
Quelle: Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig
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