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BFW begrüßt Wachstumsbeschleunigungsgesetz

08.12.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..

Gewerbeimmobilien in erbschaftsteuerliche Verschonung einbeziehen

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„Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Insbesondere die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke wird auch bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu Entlastungen und möglichen Neuinvestitionen führen“, sagte Ira von Cölln, Steuerexpertin und designierte Bundesgeschäftsführerin des BFW heute in Berlin anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss. Gleichzeitig mahnte sie weitere Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform an: „Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten. Wir halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich und fordern ein Einlenken des Gesetzgebers.“

Der Verband hatte zur Problematik Erbschaftsteuer und Gewerbeimmobilien am 17. November ein Gutachten des renommierten Kölner Steuerrechtlers Professor Dr. Joachim Lang vorgelegt. Demnach werden Vermieter von Gewerbeimmobilien verfassungsrechtlich diskriminiert. Sie sind nach dem seit einem Jahr geltenden Erbschaftsteuergesetz wie Privatpersonen von der Erbschaftsteuer betroffen und deutlich schlechter gestellt als vor der Reform. Das Gutachten wertet dieses als Verstoß gegen den Gleichheitssatz und empfiehlt, die Immobilien in die Verschonungsregelung aufzunehmen.

Von Cölln unterstreicht die Problematik für die Branche: „Für Immobilienunternehmen ist die Erbschaftsteuer zum Damokles-Schwert ausgeartet, das zur Substanzbesteuerung und in der Konsequenz zur Zerschlagung und zum Abbau von Arbeitsplätzen führt – ein Aderlass, von dem sich viele, oft in Generationen organisierte mittelständische Unternehmen nicht erholen werden. Für den Immobilienmarkt könnte der Ausverkauf der privaten Immobilienwirtschaft darüber hinaus eine grundlegende Umstrukturierung bedeuten – weg von privat geführten, historisch gewachsenen Mittelständlern hin zu kurz- und mittelfristig interessierten Investoren. Ironischerweise würde die Bundesregierung dadurch sogar einem Trend Vorschub leisten, der durch eine ihrer Vorgängerinnen – im Übrigen größtenteils zu Unrecht – stigmatisiert worden ist. Das unsägliche Wort von der ‚Heuschrecke’ verunsichert ausländische Investoren bis heute und hat dem Wirtschaftsstandort Deutschland sicherlich nicht gut getan.“

Sollten Gewerbeimmobilien nicht in die erbschaftsteuerliche Verschonungsreglung aufgenommen werden, könnte sich von Cölln eine weitere Option vorstellen: „Denkbar wäre die Einführung einer niedrigen Flat Tax, beispielsweise in Höhe von drei Prozent. Diese wäre von allen Unternehmen gleich zu entrichten, würde somit zu einer Planbarkeit der Steuerlast für Immobilienunternehmen führen und die Betriebe nicht in ihrem Fortbestand gefährden. Eine Flat Tax bedeutet zudem eine grundlegende Vereinfachung und Entbürokratisierung. Laut einer BFW-Umfrage könnten sich mit diesem Weg 98 Prozent der befragten Unternehmen anfreunden.“
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