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BGH-Urteil: Verwalter können bei Nichtumsetzung von WEG-Beschlüssen verklagt werden

14.08.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesgerichtshof.

In einem Urteil vom 8. Juni 2018 (Az. V ZR 125/17) stellt der BGH klar, dass Verwalter künftig von einzelnen Eigentümern verklagt werden, wenn sie WEG-Beschlüsse unzureichend oder gar nicht umsetzen. Bisher war dies umstritten.

Nach § 27 Abs. 1. Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz sind Verwalter verpflichtet, Beschlüsse umsetzen. Den Anspruch darauf dürfen Einzeleigentümer dem BGH zufolge "auf dem Klagewege" durchsetzen. Der Umweg über ein Verfahren der gesamten Eigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich.

Gleichzeitig entschied der Senat, dass Eigentümer von der Gemeinschaft keinen Schadenersatz für Fehler der Verwaltung verlangen können. Die WEG ist aus dem Schneider, weil das Gesetz allein den Verwalter zum Umsetzen von Beschlüssen verpflichtet. Folglich müssen sich unzufriedene Eigentümer an ihn wenden und falls erforderlich, klagen.

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