11.10.2018 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In der letzten Woche ging es im Rechtschreibtipp darum, dass zum Beispiel vor dem Prozentzeichen stets ein Leerzeichen kommen muss. Schließlich wäre "5%" ausgeschrieben falsch "5Prozent". Doch wie müssen beispielsweise bei der "5 % Klausel" Bindestriche gesetzt werden? "5%-Klausel" vielleicht? Oder doch lieber mit Leerzeichen? Oder gleich mit zwei Bindestrichen?
Wenn Sie sich genau diese Frage schon einmal gestellt haben, haben Sie den Duden geknackt – denn es gibt keine amtliche Antwort darauf! In den Regeln zum Bindestrich findet sich zwar keine einheitliche Regelung für Symbole wie %, € und §, wohl aber werden alle Symbole bis auf das Prozentzeichen, schlägt man sie nach, gleich behandelt: Der Geldschein wird zum 100-€-Schein, der Lauf zum 100-m-Lauf. Hier darf kein Leerzeichen sein! Doch schlägt man die Fünfprozentklausel nach, so schlägt der Duden entweder "5 %-Klausel" (mit Leerzeichen) oder "5-Prozent-Klausel" (mit Bindestrich statt Leerzeichen) vor!
Die einzige Lösung: Für eine Möglichkeit entscheiden und sie konsequent durchziehen. Oder Sie können natürlich auch einfach die lange Fassung ausschreiben: Fünfprozentklausel, Hunderteuroschein und Hundertmeterlauf sind alle richtig – nur eben etwas schwieriger zu lesen.
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