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Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen setzt erfolgreiche Zusammenarbeit fort

07.05.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..

Bundesbauminister Horst Seehofer lud zum Spitzengespräch

Die Bundesregierung hat die Wohnungspolitik als zentrale Aufgabe definiert und im Koalitionsvertrag deutliche Akzente für mehr bezahlbaren Wohnraum gesetzt. Bundesbauminister Horst Seehofer lud daher am 4. Mai zum Spitzengespräch des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Auch der DDIV nahm an diesem konstruktiven Arbeitsgespräch teil.

„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir müssen hier unverzüglich handeln, damit in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen Wohnungen neu gebaut werden. Das setzt die schnelle Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investoren, Mieter und selbstnutzende Eigentümer voraus. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist bereits ein erster sehr wichtiger Schritt gemacht”, sagte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Im Spitzengespräch warb Seehofer für eine effektive Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Verbänden. Er kündigte an, am Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen festhalten zu wollen und appellierte, dass nur gemeinsam eine nachhaltige Entspannung auf den Wohnungsmärkten erreicht werden könne. Er sieht daher auch die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in der Pflicht, durch eigene konstruktive Vorschläge zum Erfolg der Wohnungsbaupolitik beizutragen: „Ich erwarte hier klare Angebote bereits im Vorfeld des Wohngipfels”, so der Minister. Der Gipfel soll im Herbst stattfinden.

Der Bund selbst plant, wichtige Themen noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. So wird das Baukindergeld vorgezogen und soll noch in diesem Jahr fließen. Auch den sozialen Wohnungsbau will die Bundesregierung ankurbeln. Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Er erhält damit die Möglichkeit, den Ländern zweckgebundene Mittel für den Wohnungsbau zu gewähren.

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