11.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..
Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) klargestellt, kleinere Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden. Überwiegend handelt es sich um redaktionelle und technische Anpassungen.
Jedoch wurde auch eine Strompreisbremse für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen beschlossen.
Der einheitliche Referenzpreis von 40 ct/kWh führe laut Bundesregierung bei Privathaushalten, die eine elektrisch betriebene Heizung nutzen, zu einer sozialen Ungerechtigkeit, da diese durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet würden. Denn Heizstrom könne in der Regel zu deutlich niedrigeren Preisen bezogen werden als Haushaltsstrom, gleichwohl sind auch hier die Preise stark gestiegen. Aus diesem Grund soll für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.
Bewertung des BFW: Der Staat fördert nun nicht nur den Einbau, sondern auch noch den Betrieb von Wärmepumpen. Des Weiteren sieht der Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vor, dass Hausbesitzer in vielen Fällen Wärmepumpen einbauen müssen. So wird eine bestimmte Technologie staatlich vorgeschrieben. Gesund ist dies nicht.
Wärmepumpen sind eine gute Technologie, die einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende leistet. Staatliche Vorgaben, eine bestimmte Technologie zu nutzen, sind jedoch weder sinnvoll noch ökonomisch gesund. Stattdessen sollte der Immobilienwirtschaft die Möglichkeit gegeben werden, selbst die passenden Lösungen für das Erreichen der Klimaziele zu wählen. Die Innovationskraft des Marktes ist der staatlichen Steuerung vorzuziehen.
Bild: BOOM (Pexels, Pexels Lizenz)
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