27.09.2022 — Hannah Nielsen. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Auf dem Land gehören Tierhaltung und Landwirtschaftslärm zum Alltag. Dort beschwert sich kaum jemand, wenn am Sonntag Rasen gemäht wird und morgens um sechs die Tiere zu hören sind. Doch seit einigen Jahren ist auch außerhalb des Landwirtschaftsberufs die Haltung von Kleintieren immer üblicher.
Auch in Baugebieten werden die Kleintierhaltung und biologische (Selbst-) Versorgung immer beliebter. Doch welche Tiere sind eigentlich im Wohngebiet zulässig und welche Geruchs- und Lärmbelästigung muss man als Anwohnerin und Anwohner ertragen? Dies fragte sich auch eine Bewohnerin in Nordrhein-Westfalen, deren Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ausgetragen wurde.
Laut Aussage der Antragstellerin sei die Haltung von zehn Hühnern inklusive einem Hahn nicht gebietsadäquat und für die Lage untypisch. Die Wohnruhe sei durch das Krähen des Hahnes und das ganztägige Gackern der Hühner deutlich gestört und widerspricht dem Charakter eines reinen Wohngebiets. Doch noch mehr beeinträchtige die gesteigerte Geruchs- und Gefahrenquelle des Misthaufens. Dieser verbreite nicht nur unangenehme Gerüche, sodass die Terrasse nicht mehr richtig genutzt werden kann, sondern ziehe vor allem auch Ratten vermehrt an.
Um dieser Belästigung entgegenzuwirken, befand die Antragstellerin, dass ihre Nachbarrechte durch die Baugenehmigung verletzt würden. Das Gericht entschied jedoch, dass das Beschwerdevorbringen nicht greife, da das Vorhaben eines Freilandunterstandes den Gebietscharakter nach Bebauungsplan Nr. 24 nicht verletzt und auch die Geräusch- und Geruchseinwirkungen „im Rahmen des sozial Üblichen“ liege. Die Haltung der Hühner ist in diesem Falle keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Freizeitbeschäftigung. Zudem wäre der Lärmpegel bei der der Hundehaltung ähnlich wie bei dem Federvieh.
Nicht Bestandteil der angefochtenen Genehmigung sind die Beeinträchtigungen durch anfallenden Schmutz und die Gefahrenquelle. Durch die Untersuchung in bauplanungsrechtlicher Hinsicht seien diese vorgebrachten Themen aber nicht zu klären und hier nicht zu untersuchen.
Eine Beurteilung des Bauvorhabens ist im Einzelfall zu untersuchen. Des Weiteren sind die örtliche Situation wie Lage und Größe der Grundstücke im Baugebiet mit Art, Zahl und Störpotenzial der Tiere sowie die Haltungsbedingungen zu berücksichtigen. Auf dem Vorhabengrundstück sei die genehmigte Haltung von 9 Hennen und einem Hahn planungsrechtlich zulässig. Schon 2017 hatte das OVG NRW die akzeptierte Obergrenze von 20 Hühnern inklusive eines Hahns in allgemeinen Wohngebieten festgesetzt – mit zahlreichen weiteren Nachweisen (OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2017 – 2 A 1931/16 -, S. 5ff.).
Letztlich wies das Gericht darauf hin, dass auch die Antragstellerin während des Baus des Schwimmbades eine ähnlich große Blockhütte errichtet hatte, wie es nun mit dem Freilandunterstand realisiert werden sollte, und durch die fehlenden Seitenwände die Wirkung des „Hühnerstalls“ weitaus weniger massiv in die Nachbarrechte eingreife. Auch ist der vermehrte Rattenbefall nicht explizit auf die Hühnerhaltung zurückzuführen und so genauso wie die beeinträchtige Nutzung des Pools „nicht in einer eine Nachbarrechtswidrigkeit der Baugenehmigung begründenden Weise substantiiert“.
Der Beschluss des Gerichts in unanfechtbar. Die Beigeladenen können sich nun also über ihre frischen Eier freuen und müssen nicht auf ihren Hahn im Korb verzichten.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Quang Nguyen Vinh (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?