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DDIV warnt vor Schnellschuss im WEG-Recht

09.04.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V..

Um Deutschland flächendeckend mit Ladeinfrastruktur für E-Autos auszustatten, plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ein Förderprogramm und damit einen Eingriff ins WEG-Recht. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) befürchtet nun, dass eine dringend notwendige umfassende WEG-Reform verschleppt wird.

„Das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jüngst geforderte Förderprogramm für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur darf nicht zum Totengräber der WEG-Reform werden”, warnt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Seit Jahren engagiert sich der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) für eine umfassende Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Der Spitzenverband befürchtet nun, dass die dringend erforderliche Reform auf wenige Teilaspekte reduziert werden könnte.

Flankierend zu Scheuers Vorstoß, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, gibt es politische Bestrebungen schnelle Anpassungen gesetzlicher Regelungen im WEG vorzunehmen. Damit soll der Bau von E-Ladestationen vor allem in Mehrfamilienhäusern erleichtert werden. Während in Einfamilienhäusern E-Ladestellen mit vergleichsweise geringem Aufwand installiert werden können, stehen Mehrfamilienhäuser vor gänzlich anderen Herausforderungen. Dazu gehören nicht nur finanzielle und technische, sondern auch gesetzliche Hürden.

„Es ist erfreulich, dass das wichtige Thema der Förderung privater Ladestellen für Elektroautos endlich Gehör findet”, sagt der DDIV-Geschäftsführer. Aber bei aller Notwendigkeit, Erleichterungen für die Umsetzung der E-Mobilität in Mehrfamilienhäusern zu etablieren, warnt der DDIV vor übertriebenem Aktionismus. „Einzeln vorgezogene Regelungen können die WEG-Reform insgesamt auf unbestimmte Zeit verschleppen. Es gilt den abgesteckten Fahrplan einzuhalten, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgegeben hat”, betont Kaßler. Dieser Fahrplan basiert auf einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Reform des Wohnungseigentumsrechts und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht. Wie bedeutend dieses Vorhaben ist, zeigen nicht nur jährlich über 254.000 Verfahren zum WEG- und Mietrecht, sondern auch die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse noch in diesem Jahr vorlegen wird.

„Der Verbraucherschutz von 18 Millionen Bundesbürgern darf nicht zum Spielball der E-Mobilität werden. Wir brauchen ein novelliertes Wohnungseigentumsgesetz aus einem Guss. Das geht nicht mit verkappt ins Spiel gebrachten ‚Mini-Reförmchen’”, so Kaßler abschließend.

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