19.11.2018 — Markus Hiersche. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter so sehr wie die Mietpreisbremse: Während manche sie als Meilenstein für den Mieterschutz feiern, sehen andere in ihr eine Gefahr für die Wohnungswirtschaft. Nun berät der Rechtsausschuss des deutschen Bundestages über weitere Verschärfungsmaßnahmen.
Der zu beratende Regierungsentwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz sieht u. a. eine erweiterte Auskunftspflicht vor, die den Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, Auskunft über Ausnahmetatbestände zu geben. Wird dies von Seiten des Vermieters vergessen, kann er nur die Mindestmiete verlangen. Das würde – so die Prognose des Immobilienverband IDV – bei einem Neubau eine erhebliche Differenz darstellen, von der Mieter überproportional profitieren würden.
Einige Ausschussmitglieder gehen noch weiter. Sie wollen den Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre erweitern. Die Folgen für die Wohnungswirtschaft sind nicht zu unterschätzen: „Wenn das umgesetzt wird, werden neue Investitionen auf Jahre verhindert. Wir sägen damit an dem Ast, auf dem wir sitzen“, meint Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. De facto bedeute eine Verlängerung des Betrachtungszeitraumes ein Einfrieren der Mietpreisentwicklung. Die Befürchtung von Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD ist deshalb: Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine Verlängerung des Bezugszeitraumes, werde der gesamte deutsche Mietwohnungsbestand über Nacht entwertet.
Auch der Verband Haus & Grund findet deutliche Worte. „Mit den geplanten Mietrechtsverschärfungen streut die Bundesregierung den Mietern und Wohnungssuchenden in den begehrten Städten Sand in die Augen“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wir brauchen zusätzliche Wohnungen. Dazu bedarf es mehr Bauland, weniger Bürokratie und vor allem einer Politik, die das Vermieten von Wohnungen nicht stigmatisiert“.
Positiv bewertete Warnecke aber, dass kleinere Modernisierungen, die gerade für private Kleinvermieter eine wichtige Rolle spielen, erleichtert und von bürokratischem Ballast befreit werden sollen. Ebenso begrüßte Haus & Grund, dass die Bundesregierung dem gezielten Herausmodernisieren von Mietern einen Riegel vorschieben möchte. Die Strafe dafür sollte sich laut Warnecke jedoch am Mietumsatz orientieren und nicht für jeden Vermieter, wie derzeit vorgesehen, bis zu 100.000 Euro betragen.
Deutlich härtere Worte findet dagegen Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Der Entwurf des Mietrechtsänderungsgesetzes ist soziale Symbolpolitik und trägt in keiner Weise zur Entspannung der Wohnungsmärkte bei. Mit dieser Placebo-Maßnahme werden nicht die Ursachen, sondern nur die Symptome des Wohnraummangels bekämpft. Die Mietpreisbremse ist nicht nur für die Mieter, sondern auch für den Wohnungsneubau wirkungslos. Statt mit dem Mietrecht sollte sich der Bundestag mit dem Bauplanungsrecht und der schnelleren Ausweisung von mehr Bauland beschäftigen.“
Wie sich die Kritik der Verbände auf die Ausschussberatungen auswirkt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Die Immobilienwirtschaft darf gespannt bleiben.
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