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Die Wasserschuldner

20.04.2010  — none .  Quelle: none.

Wer bezahlt die Wasserrechnungen?

Vielfältig wurde im Rahmen der durch Rechtsprechung und dann im Rahmen der WEG-Novelle eingeführten teilrechtsfähigen Eigentümergemeinschaft diskutiert, inwieweit für in der Regel öffentliche Versorgungsleistungen nach wie vor der einzelne Eigentümer haftet oder die Gemeinschaft.

Zuletzt beschäftigte sich der BGH in seiner Entscheidung vom 20.01.2010 (WM 2010, 173 ff.) mit dieser Fragestellung.

Aufgrund eines privatrechtlich abgeschlossenen Versorgungsvertrages lieferten städtische Wasserbetriebe Wasser zum Grundstück einer Eigentümergemeinschaft. Da die Rechnungen nicht bezahlt wurden nahmen die Wasserbetriebe zwei Miteigentümer auf Zahlung in Anspruch. Sie beriefen sich auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser. Der BGH kam klarstellend zum Ergebnis, dass in diesem Fall sowohl der Wortlaut des Versorgungsvertrages, als aber auch insbesondere die gesetzliche Bestimmung im neu formulierten § 10 WEG, keine Rechtsgrundlage für die Einzelinanspruchnahme böten. Vielmehr hafte der Verband der WEG und im übrigen einzelne Eigentümer allenfalls im Verhältnis ihrer Anteile. Nicht jedoch gesamtschuldnerisch für die Gesamtrechnung.

Quelle: H. Musielack Rechtsanwalt, Fachanwalt
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