14.05.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Am 1. Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Diese sieht eine Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber vor, elektronische Rechnungen anzunehmen, die einem bestimmten EU-Datenmodell entsprechen müssen. Das Ziel: Durchgängige elektronische Beschaffungs- und Haushaltsprozesse von der Bestellung bis zur Zahlung durch eine gemeinsame europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung.
Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, das sogenannte E-Government-Gesetz, sieht zudem vor, dass Einzelaufträge in Höhe von über 1.000 EUR in elektronischer Form in Rechnung gestellt werden müssen.
Bei diesen elektronischen Rechnungen handelt es sich jedoch nicht einfach um eingescannte Papierrechnungen, sondern um ein bestimmtes Format, das der europäischen Normung entsprechen muss. In Deutschland ist das die XRechnung – und die wird bald nicht nur für Unternehmen unumgänglich sein, die Lieferanten des Bundes sind.
Doch was kommt da genau auf Sie zu? Dem wollen wir in den kommenden Wochen auf den Grund gehen. In kurzen, 14-tägig erscheinenden Beiträgen beantwortet unser Experte Dirk J. Lamprecht die entscheidenden Fragen zur XRechnung:
Los geht es in der kommenden Woche, in der die Entstehung(-sgründe) und der technische Hintergrund der XRechnung beleuchtet werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden, mit den kommenden Ausgaben des FibuGate Newsletters.
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