24.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V..
"Nach aktuellem Stand wird auch das Jahr 2021 ein herausforderndes, für einige Unternehmen sogar existenzbedrohendes Jahr", schreiben der DIHK und sieben weitere führende Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme zu den Beratungen des Gesetzentwurfes im Finanzausschuss des Bundestages am 22. Februar. "Gerade deshalb sollte insbesondere die steuerliche Verlustverrechnung konsequenter verbessert werden."
Insbesondere bei der steuerlichen Berücksichtigung der Corona-bedingt im Jahr 2021 entstehenden Verluste sei es "dringend geboten, den Verlustrücktrag mindestens zwei Jahre zurück zu ermöglichen, weil ein Rücktrag nur in das ebenfalls von Verlusten geprägte Jahr 2020 den stark betroffenen Betrieben wenig bringt".
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 bis zu einem Höchstbetrag von zehn (bislang fünf) Millionen Euro mit den Einkünften des unmittelbar vorangegangenen Jahres verrechnen können. In vielen Fällen dürften die 2020 erlittenen Verluste jedoch nach Berechnungen des DIHK weitaus höher ausfallen als die Gewinne des Jahres 2019.
Hinzu kommt, dass ein Verlustrücktrag aus 2021 nur in das Krisenjahr 2020 möglich wäre. Besonders die ohnehin stark vom Corona-Lockdown betroffenen Betriebe könnten die geplante Erleichterung dann kaum oder gar nicht nutzen.
So zeigt die aktuelle DIHK-Konjunkturumfrage, dass 33 Prozent der Reisevermittler für 2021 nochmals mweitere Umsatzverluste gegenüber 2020 erwarten; 22 Prozent rechnen sogar mit einem Minus von über 50 Prozent. In der Gastronomie erwarten 39 Prozent Umsatzrückgänge (13 Prozent von über 50 Prozent), im Einzelhandel sogar 40 Prozent. Dabei hatte schon das vergangene Jahr insbesondere den Lockdown-Branchen hohe Umsatzeinbußen beschert.
Damit mehr Unternehmen in einer schwierigen Lage schneller Erleichterungen verschafft werden können, gibt es aus Sicht der Wirtschaft Anpassungsbedarf bei den Plänen zum Verlustrücktrag.
In ihrer Stellungnahme schlagen die Wirtschaftsverbände zum einen vor, den für den Verlustrücktrag vorgesehenen Deckel deutlich höher anzusetzen als bei den geplanten zehn Millionen Euro. Zum anderen sollten insbesondere Verluste aus dem Jahr 2021 rückwirkend nicht nur mit dem Krisenjahr 2020, sondern zumindest noch mit einem Normaljahr wie 2019 verrechnet werden können.
Bild: FirmBee (Pixabay, Pixabay License)
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