02.06.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterkammer München.
Die Ehrenamtspauschale beträgt 720 Euro im Jahr. „Bis zu diesem Freibetrag müssen keine Steuern gezahlt werden, vorausgesetzt das Geld ist auch tatsächlich beim Empfänger auf dem Konto angekommen“, sagt Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München. Diese Ehrenamtspauschale ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Übungsleiterpauschale, die bis 2.400 Euro steuerfrei bleibt, allerdings nur für bestimmte Tätigkeiten wie Sportausbildung, Erziehung, Kultur oder Pflege gewährt wird. Die Ehrenamtspauschale hingegen gilt für jedwede Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
„Wichtig für beide Pauschalen ist, dass die Tätigkeit nur nebenberuflich ausgeübt wird, das heißt, wenn der tatsächliche Zeitaufwand nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs beträgt“, erläutert Schwab. Das heißt aber auch: Es könnten Personen nebenberuflich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinn keinen Hauptberuf haben. Damit profitieren etwa Hausfrauen, Rentner oder Studenten von der Steuerbefreiung.
Pech für Menschen mit mehreren Ehrenämter: Die Pauschale gibt es nur einmal. Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ehrenamt wie Fahrtkosten oder Weiterbildungskosten können bei der Steuererklärung ebenfalls nicht abgezogen werden. Häufig lässt das Finanzamt solche Kosten zu, wenn die Einnahmen und Ausgaben den jeweiligen Freibetrag (2400 oder 720 Euro) übersteigen.
Viele Ehrenamtliche versuchen ihren Aufwand als Spende geltend zu machen. „Das funktioniert aber nur, wenn Sie dem Finanzamt eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, aus der sich ergibt, dass Sie tatsächlich Anspruch auf Ersatz Ihrer Aufwendungen haben und auf diesen förmlich verzichten“, warnt der Kammerpräsident. Nachträgliche Bescheinigungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?