08.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Als der reichste Einwohner eines Dorfes stirbt, steht in seinem Testament, dass, da er keinerlei Familie hat, all sein Vermögen an den oder die älteste Bewohner*in des Dorfes gehen soll, dessen bzw. deren Geburtsdatum lediglich gerade Ziffern enthält. Eine junge Frau, die am 02.02.2000 geboren wurde, meldet sich daraufhin beim Notar und möchte das Erbe antreten. Sie ist tatsächlich die einzige im Dorf, die an diesem Tag geboren wurde. Der Notar möchte vorher jedoch prüfen, ob sie wirklich die älteste Person im Dorf ist, auf die die im Testament gestellte Bedingung zutrifft.
Muss die junge Frau um das Erbe fürchten? Wann müsste eine Person geboren worden sein, um das Erbe statt der jungen Frau anzutreten?
Das nächste Datum vor dem 02.02.2000, das nur aus geraden Ziffern besteht, ist der 28.08.888. Der Notar müsste also eine Person finden, die über 1100 Jahre alt ist. Die junge Frau muss also wohl nicht fürchten, dass ihr jemand das Erbe auf diesem Weg streitig macht.
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