08.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: trend-werbung.com.
Die Mehrwertsteuer wird heute auf eigentlich alle Waren und Leistungen erhoben. Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die vom Verbraucher getragen wird und beim Verkäufer als Umsatzsteuer bezeichnet wird. Unternehmen haben die Vorsteuer zu zahlen, welche sie sich jedoch über die Umsatzsteuerschuld wieder holen können. Für Unternehmungen stellt die Umsatz- und Vorsteuer also einen durchlaufenden Posten da, der in der Bilanz als kostenneutral erfasst wird. Der Unternehmer hat in Deutschland in vorgeschriebenen Abständen die Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen im deutschen Steuersystem, wie auf
In den Jahren von 1998-2012 musste der Endverbraucher ganze zwei Mehrwertsteuererhöhungen hinnehmen. Die erste Mehrwertsteuererhöhung wurde am Anfang des Jahres 1998, am 1.04. des Jahres, umgesetzt. Der Steuersatz wurde von 15 % auf 16 % erhöht. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz blieb unbetroffen bei weiterhin 7 %. Die Regelung bezüglich des Steueraufkommens blieb bis zum 31.12.2006 bestehen. Seit dem 01.01.2007 gilt auch heute noch der neue Steuersatz von 19 % auf Güter und Dienstleistungen. Unverändert ist weiterhin der ermäßigte Steuersatz, welcher 7 % beträgt. Und erfreulich: beim privaten Immobilienkauf fällt keine Mehrwertsteuer an, wie auf
Hinter den veränderlichen Mehrwertsteuersätzen steckt ein einheitliches, dreiteiliges, System. Drei Besteuerungsmaßstäbe gliedern Güter und Dienstleistungen in den regulären Umsatzsteuersatz (lt. §19 Abs. 1 UmStG), der ermäßigte Umsatzsteuersatz (lt. §19 Abs. 2 UmStG) sowie die steuerfreien Umsätze (lt. §4 UmStG). Seit dem 01.01.2007 gilt der ermäßigte Steuersatz für lebende Tiere, Holz (in bestimmter Form), viele Lebensmittel, krankheitsbedingte Hilfsmittel, Bücher und Zeitschriften, Kunstgegenstände und zahnärztliche Leistungen. Auch kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen können weiterhin zum ermäßigten Satz von 7 % in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für zahnärztliche Leistungen, den Schienenverkehr und Übernachtungen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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