08.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: trend-werbung.com.
Die Mehrwertsteuer wird heute auf eigentlich alle Waren und Leistungen erhoben. Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die vom Verbraucher getragen wird und beim Verkäufer als Umsatzsteuer bezeichnet wird. Unternehmen haben die Vorsteuer zu zahlen, welche sie sich jedoch über die Umsatzsteuerschuld wieder holen können. Für Unternehmungen stellt die Umsatz- und Vorsteuer also einen durchlaufenden Posten da, der in der Bilanz als kostenneutral erfasst wird. Der Unternehmer hat in Deutschland in vorgeschriebenen Abständen die Differenz zwischen Umsatz- und Vorsteuer an das Finanzamt abzuführen.
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen im deutschen Steuersystem, wie auf
In den Jahren von 1998-2012 musste der Endverbraucher ganze zwei Mehrwertsteuererhöhungen hinnehmen. Die erste Mehrwertsteuererhöhung wurde am Anfang des Jahres 1998, am 1.04. des Jahres, umgesetzt. Der Steuersatz wurde von 15 % auf 16 % erhöht. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz blieb unbetroffen bei weiterhin 7 %. Die Regelung bezüglich des Steueraufkommens blieb bis zum 31.12.2006 bestehen. Seit dem 01.01.2007 gilt auch heute noch der neue Steuersatz von 19 % auf Güter und Dienstleistungen. Unverändert ist weiterhin der ermäßigte Steuersatz, welcher 7 % beträgt. Und erfreulich: beim privaten Immobilienkauf fällt keine Mehrwertsteuer an, wie auf
Hinter den veränderlichen Mehrwertsteuersätzen steckt ein einheitliches, dreiteiliges, System. Drei Besteuerungsmaßstäbe gliedern Güter und Dienstleistungen in den regulären Umsatzsteuersatz (lt. §19 Abs. 1 UmStG), der ermäßigte Umsatzsteuersatz (lt. §19 Abs. 2 UmStG) sowie die steuerfreien Umsätze (lt. §4 UmStG). Seit dem 01.01.2007 gilt der ermäßigte Steuersatz für lebende Tiere, Holz (in bestimmter Form), viele Lebensmittel, krankheitsbedingte Hilfsmittel, Bücher und Zeitschriften, Kunstgegenstände und zahnärztliche Leistungen. Auch kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen können weiterhin zum ermäßigten Satz von 7 % in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für zahnärztliche Leistungen, den Schienenverkehr und Übernachtungen.
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