17.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Das Deutsche Baugewerbe.
„Nach fast dreijähriger Diskussion haben die Fachminister die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie heute final bestätigt. Es ist gut, dass die Sanierungspflicht, wie von uns gefordert, vom Tisch ist. Sie hätte eine unzumutbare finanzielle Belastung für viele Immobilieneigentümer bedeutet und hätte die Akzeptanz der Wärmewende nach dem Hickhack zum Heizungsgesetz im vergangenen Jahr endgültig zerstört.
Mit der Richtlinie wird auch die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gestärkt. Die in den Gebäuden gebundene Energie soll bilanziert werden. Allerdings ist die Lebenszyklusbetrachtung enorm komplex und die Stimmung im Markt ist unruhig. Deswegen sollte die Bundesregierung eine umfassende Fachdebatte für die Umsetzung der Richtlinie anstoßen. Es muss gelingen, ein allgemein akzeptiertes, praxisgerechtes und unbürokratisches Umsetzungsgesetz zu erarbeiten.
Die Richtlinie wird voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Ein bis zur Bundestagswahl 2025 ausgearbeiteter Gesetzentwurf sollte daher parlamentarisch erst nach der Bundestagswahl diskutiert werden. So hätten sowohl der Bausektor als auch die Bauherren zwei Jahre Ruhe und der Gesetzgeber genügend Zeit für eine gut durchdachte Richtlinienumsetzung. Qualität geht hier eindeutig vor Geschwindigkeit."
Bild: Stas Knop (Pexels, Pexels Lizenz)
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