27.03.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V..
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent auf 791.698 Unfälle gesunken. Sie lagen damit weiterhin spürbar unter dem Niveau des Jahres 2019 (871.547 Unfälle). Bei den Wegeunfällen gab es hingegen einen leichten Anstieg von 1,3 Prozent: 2022 ereigneten sich auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause 173.069 Unfälle.
427 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 83 weniger als im Vorjahr. Zu den Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung gehören auch Rehabilitanden, die während ihrer stationären Behandlungen versichert sind. Bei diesen gab es 2022 deutlich weniger Todesfälle, was wesentlich zum Rückgang der tödlichen Arbeitsunfälle beigetragen hat. Bei Wegeunfällen verunglückten 234 Versicherte tödlich, das sind 16 mehr als 2021.
Stark gesunken ist die Zahl der 2022 neu gezahlten Arbeitsunfall- und Wegeunfall-Renten: Mit 10.882 Fällen gab es 9,9 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2021. Diese scheinbar von den Unfallzahlen entkoppelte Entwicklung lässt sich damit erklären, dass zwischen Unfallereignis und Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt. Beispielsweise lag 2021 nur bei knapp 10 Prozent der neu zuerkannten Renten das Unfallereignis im selben Jahr. Hier wirken also noch die pandemiebedingten Rückgänge der Unfallzahlen nach. Bei den Wegeunfällen sank die Zahl der neu zuerkannten Renten um 13,4 Prozent auf 3.579 Fälle
"Die Unfallzahlen lagen im vergangenen Jahr weiter unter denen aus der Vor-Coronazeit. Es ist noch zu früh, um abzuschätzen, ob dies eine erfreuliche dauerhafte Entwicklung ist – zum Beispiel aufgrund der vermehrten Arbeit im Homeoffice", sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: "Zu Beginn des Jahres 2022 erkrankten sehr viele Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege an COVID-19, das sehen wir deutlich abgebildet in der Zahl der Berufskrankheiten."
© DGUV
2022 gingen insgesamt 368.841 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit bei den Unfallversicherungsträgern ein, das sind 141.111 Anzeigen oder 62 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei den Anerkennungen gab es ebenfalls eine Zunahme um 62 Prozent: Insgesamt wurden 200.414 Berufskrankheiten anerkannt. Die Zahl der neuen Berufskrankheiten-Renten ist hingegen um 8,6 Prozent auf 4.871 gesunken. Zur Zahl der Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit liegen aktuell noch keine belastbaren Werte vor.
Der Anstieg bei Anzeigen und Anerkennungen geht im Wesentlichen auf die Pandemie zurück. Laut einer Sondererhebung der DGUV entfielen 294.446 Verdachtsanzeigen und 180.790 Anerkennungen auf Erkrankungen an COVID-19. Für alle anderen Berufskrankheiten lag die Zahl der Verdachtsanzeigen damit leicht unter dem Niveau von 2019.
In Deutschland sind Kinder in Tagesbetreuung und beim Schulbesuch sowie Studierende beim Hochschulbesuch gesetzlich unfallversichert. Zuständig für die so genannte Schüler-Unfallversicherung sind die Unfallkassen.
Im Jahr 2022 verzeichneten die Unfallkassen 980.363 meldepflichtige Schulunfälle. Nach dem Einbruch der Zahlen durch die Lockdowns in den vergangenen Jahren entspricht dies einem Anstieg um rund 50 Prozent. Im Jahr 2019 waren es noch 1,14 Millionen Schulunfälle. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ist um 41,1 Prozent auf 88.278 Fälle gestiegen. Hussy: "Über weite Teile des Vorjahres 2021 waren sämtliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen geschlossen, die Unfallzahlen waren daher sehr niedrig. Der Anstieg 2022 liegt vor diesem Hintergrund im erwartbaren Bereich."
Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt bei acht Fällen. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es eine Zunahme um sechs auf 22 Fälle. Die neuen Unfallrenten in der Schüler-Unfallversicherung nahmen um 71 Fälle (12,3 Prozent) auf 507 Fälle ab.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten unterschiedliche Meldepflichten für Arbeits- und Schulunfälle. Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod der versicherten Person geführt hat.
In der Schüler-Unfallversicherung liegt die Schwelle niedriger. Hier besteht bereits dann Meldepflicht, wenn ein Unfall beim Besuch einer Bildungseinrichtung oder auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause Versicherte dazu geführt hat, dass die versicherte Person eine ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen muss.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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