13.12.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Das Finanzministerium teilt mit:
Die Finanzämter in NRW wahren wie in den Jahren zuvor auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Im Rahmen eines Erlasses hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung angewiesen, in der Zeit von Samstag, 17. Dezember, bis Samstag, 31. Dezember 2016, keine Maßnahmen neu einzuleiten, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine Belastung darstellen können.
Die Finanzämter führen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen durch und leiten auch keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen ein. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden in dieser Zeit allerdings versendet.
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