24.09.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI).
Die Idee einer Finanztransaktionssteuer (FTT) steht in Widerspruch zum erklärten Ziel der Europäischen Kommission, Europa als Wirtschafts- und Investitionsstandort im globalen Wettbewerb zu stärken. Mit keinem der bislang diskutierten Modelle würde es gelingen, negative Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft und damit auf Wachstum und Beschäftigung zu vermeiden. Negativ getroffen würde insbesondere auch die Altersvorsorge der Bürger. Zudem würde die FTT einer weiteren Fragmentierung des europäischen Finanz- und Investitionsstandorts Vorschub leisten.
Die Arbeitsgruppe für Steuerfragen des Rats der Europäischen Union wird am 20. September die Einführung einer FTT im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit beraten. Vor diesem Hintergrund appelliert die deutsche Wirtschaft erneut an die Bundesregierung, dieses Vorhaben endgültig aufzugeben.
Mit der FTT würden Aktienanlagen belastet, die für Sparer und institutionelle Investoren gerade in einer Niedrigzinsphase erhebliche Bedeutung haben. Eine geringere Aktienrendite dürfte in die Anlageentscheidungen einfließen und durch höhere Renditeforderungen die Realwirtschaft belasten. Außerdem würde das Ziel der EU-Mitgliedstaaten konterkariert, die Rolle der ergänzenden kapitalbildenden Altersvorsorge in den Rentensystemen als Reaktion auf den demografischen Wandel zu stärken. Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung investieren einen wesentlichen Teil der ihnen überlassenen Mittel in Finanzanlagen. Eine Belastung solcher Anlagetätigkeiten mit einer FTT würde die Erträge und die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer bzw. die Rentenansprüche aus der privaten Altersvorsorge verringern.
Bis heute wird von den Befürwortern der FTT als Ziel aufgeführt, die Kreditwirtschaft angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen. Durch Studien ist jedoch eindrucksvoll belegt, dass die vorgeschlagene Steuer – entgegen der Darstellung der EU-Kommission – weder zu einer Stabilisierung der Finanzmärkte beitragen noch Verantwortliche der letzten Finanzmarktkrise belasten würde. Dies gilt umso mehr, wenn einseitig auf den Aktienhandel abgezielt werden soll. Damit träfe die FTT vielmehr in erheblichem Umfang die Bürger und die gesamte Wirtschaft.
Keiner der bisher entwickelten Vorschläge zur Einführung einer FTT in den Teilnehmerstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit ist geeignet, die aus Sicht der Politik unerwünschten Spekulationen zu unterbinden. Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen sind gerade bei einer Verstärkten Zusammenarbeit von nur einigen EU-Mitgliedstaaten kaum zu vermeiden. Insellösungen oder gar nationale Alleingänge schwächen nur die davon betroffenen Wirtschafts- und Finanzstandorte.
Nach gut zehn Jahren der Debatte über eine FTT liegen immer noch keine belastbaren Lösungen für die zahlreichen technischen Fragen und Probleme vor. Dies gilt namentlich auch für die Verpflichtung von außerhalb der zehn Teilnehmerstaaten ansässigen Finanzinstituten zur Abführung der Steuer und den sich daraus ergebenden völkerrechtlichen Fragestellungen. Der Juristische Dienst des Rates der EU-Kommission hat sich dazu bereits im Jahr 2013 kritisch geäußert.
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