13.09.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V..
Der Berufsverband DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte plädiert für eine stärkere Sensibilisierung und Vorsorgemaßnahmen sowie für Fälle von Sexismus eine Null-Toleranz-Politik.
Michael Krekels, der Vorstandsvorsitzende des DFK bedauert: „Sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen im Betrieb anständig zu verhalten, scheint immer noch nicht für jeden selbstverständlich zu sein. Eigentlich sollte es einen Grundkonsens geben, dass man niemanden wegen seines Geschlechts diskriminiert und auch niemand im Arbeitsleben sexueller Belästigung ausgesetzt wird. Solange das nicht jeder verinnerlicht hat, brauchen wir im Arbeitsleben die klare Ansage: Diskriminierung und Sexismus, in welcher Form auch immer, werden nicht geduldet. Verstöße werden geahndet. Unternehmensleitungen müssen das als Null-Toleranz-Politik so eindeutig ansagen.“
Für den DFK spielt es auch keine Rolle, in welcher Erscheinungsform Sexismus auftritt. „Für uns steht fest, dass sämtliche Formen von Sexismus, sexueller Belästigung, sexualisierter Gewalt, körperliche, verbale und non-verbale Belästigungen und Angriffe gebrandmarkt werden müssen. Schon das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jegliche dieser Formen, insbesondere im beruflichen Kontext“, so Krekels weiter.
Jeder Arbeitgeber ist übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, seine Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen. Insbesondere muss der Arbeitgeber eine Anlaufstelle einrichten, an die sich Betroffene wenden können (§ 13 AGG). Michael Krekels empfiehlt den Unternehmen aber, schon früher anzusetzen: „Null Toleranz für Sexismus muss Bestandteil der Unternehmenskultur sein. Dazu muss die Belegschaft für das Thema sensibilisiert werden. Entsprechende Schulungsmaßnahmen sollten durchgeführt und auch gelegentlich wiederholt werden. Führungskräfte müssen wissen, wann und wie sie bei sexueller Belästigung eingreifen müssen, um diese schon im Keim zu ersticken. Wir halten es auch für sehr sinnvoll, schon im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel oder Anlage einzufügen, die über die Diskriminierungsverbote laut AGG und Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers informiert.“
Arbeitgebern, die das Thema nicht ernst genug nehmen, drohen Schadensersatzforderungen und Reputationsverluste. Zudem werden MitarbeiterInnen Unternehmen verlassen, bei denen Sexismus verbreitet ist und nicht geahndet wird. Die Arbeitgebermarke wird dadurch nachhaltig beschädigt. Der DFK macht deshalb klar, dass hier unternehmerische Verantwortung und Führungsverantwortung gefragt sind, um ein Klima zu schaffen, in dem Sexismus nicht mehr existieren kann.
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