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Gaspreise: Riesige Preisunterschiede vor Ort

08.12.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Mieterbund ruft Vermieter zu Preisvergleich und Anbieterwechsel auf

Mitten im Winter dreht sich die Preisspirale bei Gas, so dass wieder höhere Heizkosten drohen. Während etwa 40 Gasanbieter in der laufenden Heizperiode die Preise senken, erhöhen rund 70 Anbieter die Preise. Nach aktuellen Angaben der Verbraucherportale Verivox, CHECK24 und TopTarif wird Gas hier zum 1.12.2009 bzw. 1.1.2010 um 4,8 Prozent teurer, in der Spitze um etwa 10 Prozent. Konsequenz ist, dass es vor Ort riesige Preisunterschiede bei Gas gibt.

„Die Höhe der Heizkosten 2010 kann von der Wahl des Gasversorgers abhängen“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin. „Wir fordern Vermieter auf, den aktuellen Tarif ihres Gasversorgers und Vertragspartners zu prüfen und mit anderen möglichen Anbietern zu vergleichen. Bei eklatanten Preisunterschieden müssen Vermieter den Anbieter wechseln“, forderte der Mieterbund-Präsident.

Rips berief sich dabei auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Zusammenhang mit dem Betriebskosten-Recht verankert ist.

„Der Vermieter muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um günstige Konditionen bei der Bewirtschaftung des Mietobjekts zu erreichen“, erklärte Rips, „Das bedeutet, es gilt das Gebot der Sparsamkeit. Der Vermieter muss auch alternative Angebote einholen, um überzogene Preise auszuschließen.“

Nach Mieterbund-Recherchen schwanken die Gaspreise bei den günstigsten und teuersten Anbietern in den Großstädten Berlin, Hamburg, München und Köln zwischen 25 und 37 Prozent. Häufig bietet der größte lokale Anbieter mehrere Tarife mit Preisunterschieden von durchschnittlich 7 Prozent an. „Hier ist der Vermieter gefordert, im Interesse seiner Mieter den Gasanbieter und den Gastarif zu prüfen und, wenn wirtschaftlich vernünftig, zu wechseln“, forderte Rips.

Wer als Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt, riskiert Schadensersatzansprüche seiner Mieter bei der nächsten Heizkostenabrechnung, warnte der Mieterbund-Präsident. Entscheidend sei hier die Frage: „Hätte der Vermieter die Kosten auch dann verursacht, wenn er sie selbst tragen müsste und nicht auf die Mieter umlegen dürfte?“
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