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Gewichtsdiskriminierung

24.03.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Immer noch werden Menschen jeden Tag aufgrund ihres Gewichts diskriminiert. Stereotype gegenüber Übergewicht, wie beispielsweise Faulheit oder fehlende Disziplin, halten sich hartnäckig und machen Betroffenen das Privat-, aber auch das Arbeitsleben schwer. Das AGG hilft nur bedingt.

Gewichtsdiskriminierung beschreibt die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Gewichts oder ihrer Körpergröße. Sie ist auch bekannt als Fettdiskriminierung oder Sizeism und zeigt sich u. a. durch Vorurteilen, Mobbing, Beleidigungen, Ausgrenzung oder sogar körperlicher Gewalt. Besonders in Sozialen Media fällt zu diesem Thema oft der Begriff „Bodyshaming“.

Menschen, die von Gewichtsdiskriminierung betroffen sind, leiden oft sehr darunter. Sie erfahren schwere Auswirkungen auf ihre psychische und physische Gesundheit. Auch Essstörungen, Depressionen, Angstzuständen und Selbsthass können sich durch die Diskriminierung entwickeln oder verstärken. Darüber hinaus können Menschen, die Gewichtsdiskriminierung ausgesetzt sind, Schwierigkeiten haben, Zugang zu medizinischer Versorgung, Arbeitsplätzen und Bildungsmöglichkeiten zu erhalten.

Stereotype halten sich

Rund drei Viertel der Deutschen haben Vorurteile gegenüber Menschen mit hohem Körpergewicht. Viele halten sie für faul und undiszipliniert, halten Übergewicht für eine Entscheidung. Dabei lässt sich vom Gewicht einer Person nicht auf die Lebensweise oder Gesundheit rückschließen. Es gibt viele Faktoren, die das Gewicht beeinflussen. Natürlich zählt dazu auch der Lebensstil, doch auch Gene, Hormone und Umwelt haben einen starken Einfluss. Menschen aufgrund ihres Gewichts zu beurteilen, ist diskriminierend und basiert auf Stereotypen.

Das AGG schützt lückenhaft vor Gewichtsdiskriminierung

In Deutschland ist Gewichtsdiskriminierung nicht explizit verboten. In bestimmten Fällen, fällt sie jedoch wird sie jedoch als Diskriminierung aufgrund einer Behinderung oder als Geschlechtsdiskriminierung angesehen und fällt somit unter das AGG. Insbesondere bei Personen mit „einfachem Übergewicht“ (BMI ≤ 30) wird das Gewicht nicht als Behinderung eingestuft. Werden sie trotzdem wegen ihres Gewichts diskriminiert, haben sie oft keine Handhabe, da das AGG Gewicht nicht als Diskriminierungskategorie nennt. Eine Erweiterung des AGGs um das Merkmal „Gewicht“ als Diskriminierungskategorie erscheint unumgänglich. Zumindest müsste in einer Kategorie das äußere oder körperliche Erscheinungsbild untergebracht werden.

Denn klar ist: Diskriminierung anhand von Körperform und –größe ist und bleibt Diskriminierung und muss unterbunden werden. Die eigenen Vorurteile zu hinterfragen, ist wichtig, um zu einer gesellschaftlich Veränderung beizutragen. Ziel sollte es sein, eine inklusive und unterstützende Umgebung zu schaffen, in der Menschen in ihrer Vielfalt akzeptiert werden.


Lesen Sie hierzu auch in unserem Premiumbereich folgenden Fachartikel unserer Autorin Stephanie von Liebenstein: Gewichtsdiskriminierung

Bild: Ryoji Iwata (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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