06.03.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundessteuerberaterkammer.
Das derzeit diskutierte Vorhaben einer allgemeinen Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen kann nicht verfassungskonform eingeführt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten von Prof. Dr. Jur. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Es wurde im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erstellt und untersuchte die Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer allgemeinen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen auf nationaler Ebene.
BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: „Wir fordern den deutschen Gesetzgeber dazu auf, die Pläne zu den geplanten Anzeigepflichten für Steuergestaltungen fallen zu lassen. Wegen weniger schwarzer Schafe wird nun einer Masse von Unbeteiligten misstraut. Legale Steuergestaltungen dürfen nicht anzeigepflichtig werden. Will man gegen aggressive Steuergestaltung wirksam vorgehen, so liegen im effektiven Einsatz bestehender Instrumente, wie dem internationalen Informationsaustausch und der zeitnahen Betriebsprüfung, deutlich mehr Potential.“
Um den aggressiven Steuergestaltungen einzelner beizukommen, wollen die EU-Kommission und die Länderfinanzminister eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen. Der aktuelle EU-Richtlinienvorschlag plant eine Meldepflicht für grenzüberschreitende Modelle. Parallel dazu erarbeitet eine Arbeitsgruppe von Finanzstaatssekretären der Bundesländer eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Beide Pläne sollen Berater oder Steuerpflichtige dazu verpflichten, ihre geplanten legalen Steuergestaltungen an das Finanzamt zu melden. Gerade die Ausweitung auf nationale Gestaltungen, wie sie die Finanzminister beabsichtigt, beträfe jede legale Beratungstätigkeit eines Steuerberaters in Deutschland.
Laut Prof Dr. Hey verstößt eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen gegen die folgenden Grundsätze des deutschen Steuerrechts:
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