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Hausflur keine Abstellkammer - Rollatoren aber grundsätzlich erlaubt

06.04.2010  — none .  Quelle: none.

Wer eine Wohnung anmietet, darf zwar den Hausflur benutzen, um in seine Wohnung zu gelangen. Schuhschränke, Pflanzen oder Dekoration dort abzustellen gehört aber grundsätzlich nicht mehr zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und wird zudem häufig auch in Hausordnungen untersagt.

Etwas anderes gilt hinsichtlich Rollatoren. Das Amtsgericht Hannover (Az. 503 C 3987/05) hält es für zulässig, im Eingangsbereich einen Rollator abzustellen, obwohl dadurch der Fluchtweg verschmälert wird. Denn es ist zwischen den Interessen der Beteiligten abzuwägen. Ein alt gewordener Mieter kann nicht ständig den Rollator in die eigene Wohnung tragen. Im Notfall kann dagegen ein im Hausflur abgestellter Rollator leicht beiseite geräumt werden.

Quelle: www.haus.de
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