14.06.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R+V Allgemeine Versicherung AG.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt meist nur Schäden durch Katzen, Kaninchen oder andere kleine Haustiere ab. Für Hunde gibt es Zusatzversicherungen, die der Halter extra abschließen muss. In einigen Bundesländern ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben. „Diese Hundehalterhaftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn der Hund bei der Begrüßung den Laptop vom Tisch reißt oder die teure Handtasche der Kollegin anknabbert“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. „Auch wenn ein Kollege mit dem Hund spazieren geht und dabei etwas passiert, übernimmt diese Versicherung in der Regel die Kosten.“
Dennoch sollten die Hundehalter Schäden soweit es geht im Vorfeld vermeiden – und damit Ärger mit Kollegen, Kunden und Lieferanten. Dazu gehört, dass das Tier gut erzogen und für das Arbeitsleben geeignet ist. „Ein Hund, der ausgeglichen ist und auf viele Menschen und Hektik entspannt reagiert, kann positive Auswirkungen auf das Arbeitsleben haben. Das haben schon viele Studien gezeigt“, sagt R+V-Experte Földhazi. Allerdings sollte Frauchen oder Herrchen darauf achten, dass ihr Begleiter genügend Auslauf und Bewegung hat. Zudem sollte er gut einige Zeit alleine bleiben können. Wichtig zu wissen: Wer seinen Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen möchte, braucht dafür die Genehmigung seines Arbeitgebers.
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