11.12.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Der Weihnachtscountdown hat begonnen und viele Menschen befinden sich derzeit im Kaufrausch. Von der weihnachtlichen Deko zu Hause über das Besorgen von Weihnachtsgeschenken für die Liebsten bis hin zum Black-Friday-Fieber, die Ausgaben für Konsum sind im Dezember regelmäßig hoch. Auf der anderen Seite unseres Planeten sieht es dagegen leider in manchen Gebieten anders aus. In 32 Ländern herrschten im vergangenen Jahr bewaffnete Konflikte und Krieg. Durst, Hunger und Krankheiten plagen dort die Menschen. Sie benötigen dringend unsere Hilfe in Form von Spenden. Mit jeder Spende können so Menschenleben gerettet werden.
Geht die Spende an eine anerkannte gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisation und überschreitet sie den Pauschbetrag von 36 Euro (für Ehepaare gilt das Doppelte), so lässt sich diese steuerlich absetzen. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte können im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Wird über die 20-Prozent-Grenze gespendet, so kann sogar ein Spendenvortrag ins Folgejahr durchgeführt werden. Was für dieses Jahr nicht mehr absetzbar ist, reduziert im darauffolgenden Jahr auch noch die Steuern.
Tipp: Auch wenn die Spendenbescheinigung nicht mehr beim Finanzamt eingereicht werden muss, sollte sie dennoch angefordert und zu Hause griffbereit aufbewahrt werden.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?