24.04.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Stichwort: Bikinifigur. Der Sommer rückt näher und der Winterspeck muss weg. Wäre es nicht schön, wenn der Arbeitgeber sich an den Kosten fürs Fitnessstudio beteiligt?
Die Lohi zeigt zwei unterschiedliche Wege auf, wie das steuer- und sozialabgabenfrei geht. Somit ist für Beschäftigte ein steuerfreier Bonus von 1.200 Euro pro Jahr drin.
Gleich vorweg, mit der betrieblichen Gesundheitsförderung ist keine Kostenübernahme für einen individuellen Fitnessstudiovertrag eines Mitarbeitenden durch den Arbeitgeber machbar. Aber der Arbeitgeber kann Vertragspartner eines Fitnessstudios werden, sodass seine Beschäftigten eine Auswahl von Gesundheitskursen nutzen dürfen.
Welche Kurse begünstigt werden, legt das Fünfte Sozialgesetzbuch fest. Sie müssen bestimmten Anforderungen entsprechen und trainieren meist den gesamten Bewegungsapparat. Angebote wie Yoga, Pilates, Stretching, Tai-Chi, Qigong oder Rückentraining erfüllen diese Kriterien. Ein klares Indiz ist die Bezuschussung der Krankenkasse für solche Kurse. Reines Gerätetraining oder einseitige Sportarten sind nicht förderfähig.
Pro Arbeitnehmenden können jährlich gesundheitliche Präventionsmaßnahmen im Wert von bis zu 600 Euro steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden. Die Leistungen müssen aber zusätzlich zum regulären Gehalt erfolgen. Manche Arbeitgeber bieten das an ihrem Standort für alle ihre Mitarbeitenden als attraktiven Benefit an.
Beschäftigte können in Absprache mit ihrem Arbeitgeber auch andere Studios mit zertifizierten Kursen besuchen und sich die Kurskosten auf Antrag im Nachhinein steuerfrei erstatten lassen, sofern die Krankenkasse keinen Zuschuss gezahlt hat. Erforderlich dafür ist die Aushändigung einer Teilnahmebescheinigung über den Kurs beim zertifizierten Anbieter an den Arbeitgeber als Beleg für die Deklaration in der Lohnabrechnung.
Auch der bloße Mitgliedsbeitrag in einem Fitnessstudio kann durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Die Lösung hierfür bietet der steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug. Dieser kann zusätzlich zum regulären Gehalt bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich durch den Arbeitgeber gewährt werden. Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Dienstleistungen oder Sachgutscheine. Dann sind das freie Training an Geräten, alle möglichen Group-Fitness-Kurse ohne Einschränkungen und individuelle Sportarten, z.B. Squash, in einem festgelegten Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers drin.
Günstigere Monatsbeiträge können eventuell ausgehandelt werden, wenn der Arbeitgeber mit einem bestimmten Studio einen Firmen-Fitnessvertrag für seine Beschäftigten abschließt. Liegt der Monatsbeitrag im Fitnessstudio dann immer noch über der 50-Euro-Freigrenze, muss lediglich ein geringer Aufpreis vom Mitarbeitenden selbst getragen werden.
Für die Umsetzung kommen zwei Varianten infrage. Eine Möglichkeit ist, dass der Arbeitgeber den monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro direkt an ein ausgewähltes Fitnessstudio zahlt, bei dem die Beschäftigten trainieren können. Bei der zweiten Variante händigt er seinen Mitarbeitenden einen monatlichen Gutschein in dieser Höhe aus, welcher bei bestimmten Fitnesscentern eingelöst werden kann. Hier kooperieren Gutscheinanbieter am Markt mit Fitnesscenterketten.
„Die Sachbezugsgrenze gilt aber für jegliche Sachbezüge“, weist Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, hin. Wird das steuerfreie Maximum z.B. bereits mit Tank- oder Shoppinggutscheinen ausgereizt, dann wird die zusätzliche Übernahme des Fitnessstudios steuerpflichtig. Jedoch kann der Arbeitgeber die Steuer in diesem Fall pauschal mit 30 Prozent plus Soli und Kirchensteuer abgelten. „So bleibt die Zuwendung zumindest sozialversicherungsfrei“, so Gerauer weiter.
Eine Kombination von betrieblicher Gesundheitsförderung und Sachbezügen durch den Arbeitgeber ist zulässig. So profitieren nicht nur Arbeitnehmende doppelt, sondern der Arbeitgeber ebenfalls. Denn es kann nur in seinem eigenen Interesse liegen, gesunde und fitte Mitarbeitende im Unternehmen zu haben. Dadurch lassen sich Arbeitsausfälle, z.B. aufgrund von chronischen Rückenkrankheiten, deutlich reduzieren. Neben dem Gesundheitsaspekt spart der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen ein. Der finanzielle Vorteil für den Arbeitnehmenden liegt darin, dass er diese Summe dank der Steuer- und Sozialabgabenbefreiung netto wie brutto erhält. Bei einer regulären Lohnzahlung kommt vergleichsweise häufig nicht einmal die Hälfte davon auf dem Gehaltskonto an.
Bild: Andrea Piacquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?