24.09.2019 — Udo Cremer. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ist das bei Ihnen auch so? Jedes Jahr nimmt man sich vor, mit den Jahresabschlussarbeiten rechtzeitig zu beginnen, strukturiert an die Sache heranzugehen und doch verschiebt man es immer weiter nach hinten.
Mit einer gewissen Struktur ist es möglich, bereits mit den vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten stressfrei zu beginnen.
Gerade in der Vorbereitungszeit zum anstehenden Jahresabschluss sind wichtige Sachen zu klären:
Sie sehen also, es gibt bereits im Vorfeld eine Menge Fragen, die zu klären sind.
Im Vorfeld der eigentlichen Jahresabschlussarbeiten kann schon eine Menge vorbereitet werden, so z.B.:
Immer dann, wenn nachträgliche Anschaffungskosten entstanden sind, muss geklärt werden, ob gewinnmindernder Instandhaltungsaufwand vorliegt oder nachträglich zu aktivierende Anschaffungskosten gegeben sind.
Was für ein „normales“ Wirtschaftsgut wie z.B. einem Pkw gilt, dass er entweder insgesamt Betriebs- oder insgesamt Privatvermögen darstellt, gilt nicht für Gebäude. Nicht nur, dass Gebäude separat vom Grund und Boden getrennt zu buchen sind, darüber hinaus kann ein einzelnes Gebäude auch aus mehreren Gebäudebestandteilen bestehen, die entweder zusammen mit dem Gebäude oder separat zu aktivieren sind und damit zwangsläufig einer unterschiedlichen Abschreibung unterworfen werden.
Sind für alle Forderungen ab einer bestimmten Höhe Saldenbestätigungen eingeholt worden. Müssen ggf. Wertberichtigungen auf einzelne Forderungen vorgenommen werden oder droht im schlimmsten Fall ein Totalausfall?
Die zuvor genannten Punkte bildet nur einen kleinen Bereich ab, mit dem man sich aber auch beschäftigen muss, wenn es um die Erstellung des Jahresabschlusses geht.
Der Autor:
Udo Cremer ist geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) und hat die Steuerberaterprüfung mit Erfolg abgelegt. Er ist als Dozent für Steuer- und Wirtschaftsrecht tätig und veröffentlicht seit mehreren Jahren praxisorientierte Fachbücher zu den Themen Buchführung, Kostenrechnung, Preiskalkulation, Kennzahlen, Jahresabschluss und Steuerrecht. Daneben wirkt er als Autor an zahlreichen Fachzeitschriften und Loseblattsammlungen im Bereich der Buchhaltung und des Steuerrechts mit.
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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