14.06.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Viele Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten, obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Die Verordnung über Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von Kartenzahlungen vor. Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere Kosten.“
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill fügte hinzu: „Es ist gut, dass die verbleibenden Bestimmungen der Verordnung über Interbankenentgelte nun in Kraft getreten sind. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den Zahlungsdienstleistern zugutekommen, denn die Grundregeln für den EU-Kartenzahlungsmarkt werden transparenter und klarer. Im letzten Jahr wurden mit der Verordnung über Interbankenentgelte Obergrenzen festgesetzt für die wichtigste Komponente der Entgelte, die die Händler für die Annahme von Kartenzahlungen entrichten. Kartenzahlungen sind für die Einzelhändler nun mit erheblich geringeren Kosten verbunden, und auch die Akzeptanz von Karten in der EU dürfte steigen. Auf der Grundlage der Vorschriften können zusätzliche Entgelte auf von Verbrauchern geleistete Kartenzahlungen nahezu abgeschafft werden. Daher bringt diese Verordnung den europäischen Verbrauchern unmittelbare Vorteile.“
Bezahlt ein Kunde mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhändlers („Acquirer“) ein Entgelt an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat („Emittent“). Von dem Endbetrag, den der Einzelhändler vom Acquirer für den Zahlungsvorgang erhält, wird dann das sogenannte Interbankenentgelt abgezogen.
Um das Problem der sehr unterschiedlichen und überhöhten Interbankenentgelte anzugehen, nahm die EU im Jahr 2015 die Verordnung über Interbankenentgelte an. Mit den ersten Vorschriften, die seit dem 9. Dezember 2015 gelten, wurden Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten eingeführt. Die heute in Kraft tretenden Vorschriften zielen auf ein effizienteres Funktionieren des Zahlungskartenmarktes ab. Hier die wichtigsten Änderungen:
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