24.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS.
Jede Immobilie hat ihren ersten Eindruck. Und der ist für jeden erst einmal rein subjektiv. „In einer neuen Wohnung sollte man sich vor allem Wohlfühlen“, sagt LBS-Immobilienexpertin Claudia Amelingmeyer. Vor dem Kauf einer Gebrauchtimmobilie empfiehlt die diplomierte Sachverständige für Immobilienbewertungen deshalb den objektiven Blick zu schärfen für die entscheidenden Fragen, ob aus dem besichtigten Objekt tatsächlich die Traumimmobilie fürs Leben werden kann. „An vielen Stellen, kann das jeder Laie selbst“, so Amelingmeyer, „für die grundlegende Expertise sollte man aber immer einen zertifizierten Makler oder Sachverständigen hinzuziehen“.
Die LBS hat sieben einfache Tipps für Immobilienbesichtigungen zusammengestellt, worauf jeder selber achten kann.
Kosten für Reparaturen richtig einschätzen: Was muss ich nach dem Kauf noch in die Immobilie investieren?
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie sind häufig Renovierungsarbeiten notwendig. Lassen Sie sich zur besseren Planung konkrete Kostenvoranschläge der geplanten Maßnahmen erstellen, um keine Überraschung zu erleben. Gerade in der jüngeren Vergangenheit sind die Kosten für Handwerkerleistungen stark angestiegen. Machen Sie sich klar, welche Reparaturen technisch notwendig sind und welche eher optischer Natur sind und somit geschoben werden könnten.
Quadratmeter: Wie groß ist die Wohnung tatsächlich?
In einem Großteil von Immobilienkäufen stellen die Erwerber nachträglich fest, dass die Wohnflächen in den Verträgen nicht korrekt angegeben waren. Hier hilft ein Blick in die Bauakte, um die Angaben zu überprüfen. Für einen ersten, groben Überblick reicht auch der Griff zum Zollstock.
Geringe Heizkosten – ein Indiz für eine gute Wärmedämmung?
Immobilien, die in den Abrechnungen geringe Heizkosten aufweisen sind grundsätzlich erst einmal gut gedämmt. Es lohnt sich aber nachzufragen, ob das Objekt auch ganzjährig bewohnt war. Oft werden Immobilien nach einer Leerstandsphase verkauft, bei denen sich aufgrund fehlender Nutzung zwangsläufig geringe Verbräuche der Heizkosten ergeben. Beim Energieausweis gibt übrigens nur der auf den objektiven Gebäudewerten basierende Bedarfsausweis über den tatsächlichen Verbrauch der Immobilie verlässlich Auskunft. Der Verbrauchsausweis hängt dagegen von den individuellen Nutzungsgewohnheiten der vorherigen Bewohner ab.
Schornsteinfegerbericht ohne Hinweis: Ist die Heizung damit in Ordnung?
Bei den regelmäßig zu erstellenden Schornsteinfegerberichten kann es sein, dass sich darin auch bei defekten Heizungen kein negativer Vermerk finden lässt, da hierbei lediglich die Abgaswerte überprüft werden. Die LBS empfiehlt, sich auch die Unterlagen zur jährlichen Betriebsprüfung zeigen zu lassen, weil darin auch die Leistungsfähigkeit der Anlage beschrieben wird. Zusätzlich zum Prüfbericht sollte sich ein Fachmann die Heizungsanlage ansehen. Insbesondere die Leitungen und Heizkörper sind bei Bestandsimmobilien oftmals stark veraltet.
Versteckte Kosten: Was ergibt sich z.B. aus der Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Bei älteren Bestandsimmobilien fehlt es vielfach an der Dach- bzw. Dachgeschossdämmung. Aufgrund der Nachrüstpflicht gemäß EnEV kann dies für den Käufer teuer werden. Achten Sie insbesondere auf gesetzliche Vorgaben, die wie in diesem Fall erst bei einem Kauf für Sie als neuem Eigentümer wirksam werden.
Fehlende Baugenehmigung: Alles rechtlich sauber?
Auch bei Bestandsimmobilien kommt es regelmäßig vor, dass Baukörper auf dem Grundstück nicht genehmigt sind. Achten Sie bei nachträglichen Anbauten, Garagen, Wintergärten, Gartenhäuser darauf, dass diese von den Behörden genehmigt oder genehmigungsfrei sind. Im schlimmsten Fall kann eine fehlende Baugenehmigung bis zum Abriss des Gebäudeteils führen.
Was das Baujahr sagt: Alle Fenster und Türen dicht?
In der Regel ist das Baujahr eines Fensters zwischen den Scheiben bzw. einer Tür in der Leibung eingedruckt. Hier können Sie auch erkennen, welchen Dämmwert das jeweilige Bauteil hat. Alte Fenster und Türen müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, wenn sie in einem guten Zustand sind. Sie weisen in der Regel aber häufig schlechtere Dämmwerte als ihre jüngeren Nachfolger auf. Unangenehmer Luftzug bei Fenstern und Türen kann häufig durch das Erneuern poröser Dichtungen schon zum kleinen Preis beseitigt werden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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