Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Kein Steuervorteil für Männervereine?

12.11.2019  — Jasmin Dahler.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Schützenvereine oder Sportklubs, die nur Männer als Mitglieder akzeptieren, sollen künftig den Status der Gemeinnützigkeit verlieren. Diese Gesetzesänderungen würden den Vereinen auch den steuerlichen Vorteil wegnehmen.

Der SPD-Politiker Olaf Scholz sagte zu der kommenden Gesetzesänderung: "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen."

Deutschlandweit gibt es hunderte Vereine, die ausschließlich Männer zulassen. Mit dem Thema beschäftigte sich der Bundesfinanzhof bereits 2017. Nach dessen Entscheidung war einer Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Der Grund für diese Entscheidung war die Tatsache, dass die Loge keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen konnte. Schon damals war klar, dass diese Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte.

Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Bareiß (CDU) kritisiert die Pläne von Olaf Scholz. Er sieht es als einen Angriff auf das Ehrenamt und die Freiheit des Vereinslebens. Auch Generalsekretär Markus Blume (CSU) äußerte sich kritisch: "Vereine steuerlich zu benachteiligen, weil sie sich mit ihrem Angebot nur an Frauen oder nur an Männer wenden, ist grundfalsch. Hat Olaf Scholz schon mal etwas gehört von Männergesangsvereinen, dem Katholischen Frauenbund, Burschenvereinen oder Frauenselbsthilfegruppen? Es ist absurd, unsere Vereine nach Genderaspekten in Gut und Schlecht einzuteilen."

Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt zu Verlust von Steuervorteilen

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch ein Finanzamt verschafft einem Verein vor allem steuerliche Vorteile. Der Verein muss keine Körperschafts- und Gewerbesteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sowie Kapitalverkehrssteuer zahlen. Diese Befreiungen gelten für Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie Erbschaften und Zuschüssen. Des Weiteren wird ein gemeinnütziger Verein von einigen staatlichen Gebühren und Kosten befreit. Damit ein Verein Spenden bestätigen darf, muss er ebenfalls als Gemeinnützig gelten.




nach oben
FAQ