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KMU können unnötige Bürokratie zur Nachhaltigkeit vermeiden

17.04.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Die Europäische Union (EU) hat eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen erstellt, die Unternehmen umfangreiche Pflichten zur Dokumentation und Offenlegung der unternehmerischen Nachhaltigkeit auferlegt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ohne Kapitalmarktorientierung sind davon nicht betroffen.

Sie können sich auf das für sie Wesentliche und Machbare konzentrieren, ohne knappe Ressourcen und Fachkräfte für nichtwertschöpfende Bürokratie zu verschwenden. „KMU sollten ein schlankes Nachhaltigkeitsmanagement anstreben und sich nicht unnötig mit Vorschriften und Konzepten für große Unternehmen belasten“, so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

Mit der delegierten Richtlinie (EU) 2023/2275 hat die Europäische Kommission eine Anpassung der Größenkriterien für KMU vorgenommen, welche für die Pflichten zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) relevant sind. Unternehmen zählen noch als KMU, wenn sie weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder die Jahresbilanzsumme höchstens 25 Mio. Euro beträgt.

Unternehmen, welche die KMU-Kriterien erfüllen, sind nicht zur Anwendung der delegierten Verordnung (EU) 2023/2272 mit mehr als 280 Seiten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. KMU müssen sich auch nicht mit den von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) vorgeschlagenen Leitfäden zur ESRS-Implementierung und den darin aufgelisteten 1.178 Datenpunkten zur Nachhaltigkeitsbewertung beschäftigen.

„Angefangen bei der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten haben KMU aus gutem Grund noch Freiheitsgrade bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit auf Unternehmensebene. Diese Chance sollten KMU nutzen, um eine realistische, sinnvolle und zum eigenen Unternehmen optimal passende Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln“, so Eisele.

Das ifaa hat ein Konzept zum Nachhaltigkeitsmanagement in Betrieben mit Arbeitshilfen entwickelt. Das Konzept ermöglicht eine individuelle Anpassung und bietet Freiräume für Kreativität und eine schlanke Gestaltung mit reduzierter Bürokratie. Es ist somit insbesondere für KMU geeignet, die rechtlich nicht zur Umsetzung von bürokratischen Vorschriften zur Nachhaltigkeit gezwungen sind. Informationen, Arbeits- und Handlungshilfen zum Nachhaltigkeitsmanagement stehen auf der Webseite des ifaa zur Verfügung:

www.arbeitswissenschaft.net/themenfelder/nachhaltigkeit

Bild: rawpixel.com (Pexels, Pexels Lizenz)

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