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Kündigung erhalten?

17.10.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Kanzlei Volker Lehmann.

Das sollten Sie jetzt beachten

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Kündigung ausgesprochen, so sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  1. Lassen Sie sich nicht zu irgendeiner “einvernehmlichen Vereinbarung / Ausgleichsquittung o.ä.” unter Aufgabe Ihres Jobs drängen. Auch nicht, wenn es heißt: “So eine Abfindung bekommen Sie nie wieder!”
  2. Melden Sie sich umgehend in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend. Unter www.arbeitsagentur.de können Sie dies sogar online erledigen. So vermeiden Sie eine eventuelle „Sperrzeit bei Meldeversäumnis“.
  3. Besprechen Sie sich nach Möglichkeit mit einem versierten Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die nächsten Schritte und Möglichkeiten auszuloten. Bedenken Sie, dass Sie nach Erhalt der Kündigung nur 3 Wochen Zeit haben, Kündigungsschutzklage einzureichen. Je früher Sie handeln und sich Rat holen, desto früher kann man die richtige Strategie festlegen.
  4. Überlegen Sie, was jetzt Ihr persönliches Ziel ist. Besprechen Sie sich mit Familie und Freunden.
  5. In den allermeisten Fällen lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für Sie. Ob Sie Ihren Arbeitsplatz sichern oder eine Abfindung erhalten. Scheuen Sie sich nicht vor dem Gang zum Gericht.

Quelle: Kanzlei Volker Lehmann

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