24.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Geringverdiener, die innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 und 850 Euro brutto im Monat bekommen, zahlen aktuell weniger Sozialbeiträge. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Im Vergleich zu einem voll sozialversicherungspflichtigen Job ab 850,01 Euro bleibt daher für den Arbeitnehmer mehr Netto übrig.
Ab Januar 2019 möchte das Bundesarbeitsministerium die Gleitzone auf 1.300 Euro brutto anheben. Diese Änderung steht im Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sicherstellen, dass die reduzierten Beiträge in der Gleitzone, die ab 01.01.2019 sozialversicherungsrechtlicher Einstiegsbereich heißt, nicht zu weniger Rente führen. „Arbeitgeber können daher ab 2019 damit planen, dass Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte bis 1.300 Euro brutto weniger Sozialabgaben zahlen müssen“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Doreen Sorge in Magdeburg.
Von der Neuregelung profitieren Geringverdiener, Teilzeitbeschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. „Arbeitnehmer, die zwischen 850,01 und 1.300 Euro verdienen, haben ab 01.01.2019 mehr Geld in der Tasche, ohne dass der Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung gewährt“, fasst Ecovis-Steuerberaterin Sorge die geplante Gesetzesänderung zusammen. „Zusätzlicher Vorteil für Arbeitgeber: Lassen sich Geringverdiener von Mehrarbeit überzeugen, lässt sich die aufwendige Suche nach neuen Mitarbeitern elegant abkürzen.“
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