01.08.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutscher Mieterbund.
„Die Bevölkerungszahl steigt Jahr für Jahr. Zudem brauchen wir Fachkräfte aus dem Ausland, denen wir eine Wohnung anbieten müssen. Die enorme Nachfrage nach Wohnraum und die immer dramatischere Wohnungsknappheit machen sich leider einige Anbieter:innen von Wohnraum zunutze und verlangen unverschämt hohe Mieten – Quadratmeterpreise von 50 Euro und mehr sind da leider keine Seltenheit mehr“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, anlässlich des aktuellen Gesetzesentwurfs des Bundesrates (Br.-Drs. 218/23) zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, der dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt werden soll. „Wir begrüßen diesen Antrag sehr, denn der derzeitigen Abzocke mancher Vermieter:innen durch überteuerte Angebote möblierter Wohnungen muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden. Wir fordern daher seit längerem, dass der Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden muss. Denn nur das schafft die Transparenz, die nötig ist, um die Einhaltung der Mietpreisbremse und die Angemessenheit des Möblierungszuschlages überprüfen zu können“, sagt Siebenkotten.
Zwar gilt die Mietpreisbremse laut Deutschem Mieterbund auch bei möbliertem Wohnraum. Allerdings werden die mietpreisdämpfenden Regelungen derzeit in der Praxis oft umgegangen, da der Möblierungszuschlag, der zusätzlich auf die Kaltmiete aufgeschlagen wird, im Mietvertrag nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Dadurch ist sowohl die Einhaltung der Mietpreisbremse als auch die Angemessenheit des Möblierungszuschlags für Mieter:innen nicht überprüfbar, weil sie erst von ihren Vermieter:innen Auskunft über die Zusammensetzung des Mietpreises verlangen müssen. Im Zweifel müssen sie ihren Vermieter bzw. ihre Vermieterin in auf Auskunft verklagen. Dies schreckt viele Mieter:innen von der Geltendmachung ihrer Rechte ab und bewegt einige Vermieter:innen dazu, die Mietpreisbremse über den Möblierungszuschlag zu umgehen, um besonders hohe Renditen zu erzielen. Um dies zu vermeiden, fordert der Deutsche Mieterbund, wie auch der Bundesrat, dass der Möblierungszuschlag im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden muss. Denn so wird die Überprüfung der zulässigen Miete und des angemessenen Möblierungszuschlags für Mieter:innen erleichtert und das Verlangen unzulässig hoher Mieten erschwert. „Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisung des Möblierungszuschlags im Mietvertrag ist absolut notwendig, um den schwarzen Schafen unter den Vermieter:innen das Handwerk legen zu können. Die Mieten steigen und steigen in Deutschland – und dies haben wir nicht zuletzt den völlig überzogenen Mieten im möblierten Sektor zu verdanken. Denn auch diese fließen in die Mietspiegel ein und treiben somit alle Mieten nach oben. Es ist absolut kein Grund ersichtlich, diesem unlauteren Treiben im möblierten Segment nicht endlich einen Riegel vorzuschieben“, so Siebenkotten.
Der Druck am Mietmarkt in deutschen Metropolen hat laut einer neuen Studie zugenommen. Im ersten Halbjahr stiegen die Angebotsmieten in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig danach im Schnitt um 6,7 Prozent. In Berlin haben sich die Angebotsmieten im Jahresvergleich sogar um 16,7 Prozent verteuert. Auch in Leipzig sind die Mieten zweistellig gestiegen (11,1 Prozent). Der mit Abstand teuerste Mietmarkt ist weiterhin München mit 22,25 Euro/m² im Mittel der angebotenen Neuvertragsmieten. „Diese Zahlen sind erschreckend und machen wieder einmal deutlich: Der Gesetzgeber muss unverzüglich handeln! Wenn es nicht endlich einen Wumms gibt, was den Bau und den Erhalt bezahlbaren Wohnraums betrifft, drohen Zustände wie in den Banlieues rund um Paris, die wir zum Glück bisher noch nicht haben“, so Siebenkotten.
Bild: Adrien Olichon (Pexels, Pexels Lizenz)
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